Hl. Veniamin, Metropolit von Petersburg
Metropolit Veniamin von Petersburg
Die Zone der "Konfiszierung der kirchlichen Wertgegenstände" erreichte Petersburg relativ spät, nämlich erst Mitte März 1922.
An der Spitze der Petersburger Diözese stand zu jener Zeit Metropolit Venjamin. Seine Erwählung aus der Zahl der Vikarbischöfe zum Metropoliten fand im Sommer 1917 während der Interimsregierung statt. Es scheint, daß hier zum erstenmal das demokratische Prinzip bei der Wahl eines Metropoliten angewandt wurde. Die Bevölkerung von Petersburg stimmte mit großer Mehrheit (einschließlich der Stimmen aller Arbeiter) für Vladyka Venjamin. Sie kannte ihn schon lange und war ihm sehr zugetan wegen seiner Güte, seiner Zugänglichkeit und stets herzlichen und entgegenkommenden Beziehung seiner Gemeinde und den Nöten ihrer Mitglieder gegenüber.
Metropolit Venjamin, begab sich, als er diese hohe Würde bereits innehatte, gerne auf Einladung der Gläubigen zu Bittgebeten und priesterlichen Amtshandlungen in die entferntesten und ärmsten Winkel von Petersburg. Arbeiter und Handwerker luden ihn häufig ein, um Taufen zu vollziehen; er ging freudig in die armen Stadtviertel, er stieg in die Keller hinab in einem einfachen Priesterrock ohne irgendwelche äußere Zeichen seines hohen Ranges. Sein Empfangszimmer war immer überfüllt, hauptsächlich von einfachen Leuten. Zuweilen hörte er bis zum späten Abend die zu ihm Kommenden an, keinen ließ er ohne einen gütigen Rat, ohne ein warmes Wort der Tröstung ziehen, wobei er sich selber, Ruhe und Essen völlig vergaß...
Der Metropolit war kein "glänzender Redner" wie man so sagt. Seine Predigten waren äußerst einfach, ohne rhetorische Kunstgriffe, ohne absichtliche Feierlichkeit, aber gleichzeitig waren sie voll von irgendeiner zauberhaften Anmut. Gerade die Ungekünsteltheit und ungeheuere Aufrichtigkeit der Predigten des Metropoliten machten sie zugänglich für die breitesten Schichten der Bevölkerung, welche massenhaft die Kirche füllte, wenn der Metropolit zelebrierte.
Sogar unter den Andersgläubigen und Fremden erfreute sich der Metropolit tiefer Sympathien. Gerade in diesem Teil der Bevölkerung hatte er nicht wenige enge persönliche Freunde, die ungeachtet des unterschiedlichen Glaubensbekenntnisses der Lauterkeit und Sanftmut seiner lichten Seele huldigten und in schweren Stunden Rat und geistliche Tröstung bei ihm suchten.
Wenn es in Rußland in dieser finsteren Zeit eine absolut aufrichtige "unpolitische" Person gab, so war dies Metropolit Venjamin. Eine solche Einstellung war bei ihm nicht genötigt, nicht das Ergebnis irgendeines inneren Kampfes oder seelischer Überwindung. Nein! Seine evangelisch einfache und erhabene Seele schwebte leicht und natürlich über allem Zeitlichen und Relativen, über den irgendwo unterhalb sich tummelnden politischen Leidenschaften und Zwisten. Er war ungewöhnlich feinfühlend gegenüber dem Unheil, dem Leid und den Schicksalschlägen in seiner Gemeinde, er half allen nach seinem besten Vermögen und Wissen, und nötigenfalls bettelte er auch, legte Fürsprache für sie ein... Seine edle Seele betrachtete dies nicht als erniedrigend oder als unvereinbar mit seiner hohen Würde. Aber gleichzeitig vermied er streng jegliche "Politik" bei allen seinen Handlungen, Unternehmungen und Gesprächen, sogar bei den persönlichen. Man kann sagen, daß dieser Faktor für ihn einfach nicht existierte. Alle politischen Pfeile glitten an ihm ab, ohne irgendeine politische Reaktion hervorzurufen. Es scheint, daß er in dieser Hinsicht ganz in Stahl gefaßt war. Bei ihm gab es weder Furcht noch Berechnung (das zeigte die Zukunft). Der Metropolit setzte nur das in die Tat um, was im Hinblick auf die Erfüllbarkeit (mit vielleicht größerer Berechtigung) eine fast nicht zu lösende Frage scheint: die Ausschließung jeglicher Politik aus dem religiösen Leben aufgrund des Evangeliums; d.h. im vorliegenden Fall die Frage hinsichtlich der Beziehung zu der sowjetischen Macht, zu ihren Vertretern usw. Vom allgemein bekannten Standpunkt aus war dies vielleicht ein Mangel, eine Abwendung vom Leben, aber es war eine Tatsache, und da war nichts zu machen. Aus der geistigen Persönlichkeit des Metropoliten darf man diesen Zug nicht streichen, um so mehr als er charakteristisch für sein im höchsten Grade ungeteiltes und ganzheitliches Wesen ist.
Solcher Art war derjenige, dessen Los es wurde, in seiner Eigenschaft als Oberhaupt der Petersburger Diözese mit der immer näher rückenden und schon von Blutvergießen getrübten Welle der Beschlagnahmung kirchlicher Wertgegenstände zu kollidieren...
Wer den Charakter und die Natur des Metropoliten kannte, konnte leicht voraussehen, wie er sich zur Konfiszierung stellen würde. In dieser Frage schwankte er keinen Augenblick. Den Vorrang hatte die Rettung der zugrunde gehenden Brüder. Wenn man auch nur Wenige, vielleicht nur eine lebende Seele dem drohenden Hungerstod entreißen könnte, dann waren alle Opfer gerechtfertigt.
Der Metropolit war in seinem kindlich einfachen Glauben ein großer Liebhaber aller kirchlichen Pracht. Wie für den einfältigsten Gläubigen waren für ihn die heiligen Gegenstände mit einem mystischen Nimbus umgeben, aber weiter ging er nicht. Kraft seiner verständnisvollen Seele kehrte er all diese Anwandlungen und Empfindungen beiseite, die in seinen Augen im Vergleich zu der vor ihm stehenden Aufgabe der Rettung von Menschenmassen völlig unbedeutend waren. In dieser Hinsicht ging er weiter als der Patriarch: sogar bei der Abgabe von geweihten Gefäßen u.ä. stieß er auf keinerlei Hindernisse - ihm ging es nur darum, seine christliche und menschliche Pflicht bis zum Ende zu erfüllen.
Aber parallel damit schien es ihm unerläßlich, danach zu streben, daß die Abgabe des Kirchenvermögens den Charakter einer vollkommen freiwilligen Übergabe von "Spenden" trug. Zweifelsohne war ihm die ganze Prozedur der Beschlagnahmung zuwider, die den Anschein irgendeines trockenen, staatlichen Zwangsaktes trug - einer widerwilligen, erzwungenen Herausgabe unter dem Druck von Furcht und Bedrohung. Seiner Meinung nach würde dies ein offener Widerspruch zur Wahrheit und Gerechtigkeit sein. Er war zuvor überzeugt oder hegte zumindest die Hoffnung, daß die Bevölkerung heiß und einmütig auf seinen Aufruf antworten würde, daß sie zur Ehre Gottes und im Namen der christlichen Pflicht freudig alles opfern würde, was ihr nur möglich ist. Wozu sollte man - und sei es nur in äußerer Weise - Gewalt, welche für die Bevölkerung nicht erforderlich und zudem beleidigend ist, bei einem von ihr zu vollbringenden heiligen Werk anwenden?
Eine weitere von dem Druck der Umstände hervorgerufene, unumgängliche Vorbedingung zur Opferung der kirchlichen Wertgegenstände mußte seiner Ansicht nach in der Kontrolle des Volkes über die Verwendung der gesamten Spendengegenstände bestehen. Allen bis zur Petersburger Konfiszierung stattgefundenen Revolten lag nicht der Unwille zugrunde, die vom Hungertod bedrohten Menschen zu retten, was auch immer der Preis dafür sei, sondern das tiefe Mißtrauen der verhaßten Staatsmacht gegenüber. Die Bevölkerung war schon zuvor überzeugt, daß die Bolschewiken, welche dadurch, daß sie ihnen das wegnahmen, was ihre Kirchen und Gottesdienste schmückte, auf tiefste Weise in die intimsten Gefühle der Gläubigen einbrachen, gleichzeitig nicht einen einzigen Groschen von den konfiszierten Gütern für den angegebenen Zweck verwenden würden. Über solch ein - mag es auch ein übertriebenes Mißtrauen sein, braucht man sich nicht zu wundern. Die Staatsmacht verdiente es vollkommen. Auf diesem Boden konnte es zu Protesten und Exzessen in Petersburg kommen und folglich auch zu unvermeidlichen blutigen Gewaltanwendungen. In Voraussicht dessen hielt der Metropolit es für äußerst zweckmäßig, daß Vertreter der Gläubigen in die Kontrolle mit einbegriffen würden. Es gab für den Metropoliten außerdem noch ein Hindernis zur Ausführung der Forderungen der Staatsmacht (in der scharfen Form, in der sie gestellt wurden) - ein Hindernis, das bei dem bekannten Stand der Dinge für ihn unüberwindlich war. Die zwangsweise Beschlagnahmung der Kirchengeräte segnen konnte er nämlich nicht, denn er hielt solch einen Zwang für eine Lästerung. Wenn die Staatsmacht auf dem Zwangscharakter der Konfiskation bestand, dann blieb ihm nur übrig, zur Seite zu treten, ohne seine Ansichten als orthodoxer Hierarch über die Gewalt im gegebenen Fall zu verbergen. Das hätte kaum zur Besänftigung der Gemüter beigetragen, da ja der Metropolit gleichzeitig nicht auf der Notwendigkeit einer passiven, ruhigen Haltung den staatlichen Anordnungen gegenüber bestand (und das sagte er mehr als einmal in seinen Predigten oder teilte es in Form von Rundbriefen den ihm untergebenen Leuten mit).
Im übrigen würde auch der Segen des Metropoliten für die Zwangsbeschlagnahmung die Lage nicht ändern: Im Endergebnis würde sich daraus nur ergeben, daß der Metropolit seine ganze geistliche Autorität verlieren und folglich alles der unkontrollierbaren Willkür der Unzufriedenheit der gläubigen Massen überlassen würde.
Etwas anderes wäre es, eine Spendenaktion zu segnen. Damit würde er nur seine direkte Hirtenpflicht erfüllen.
Hier ging es nicht um "formelle Nuancen". Es bestand grundsätzlich ein großer Unterschied. Mit der Zustimmung der Staatsmacht zur "Spendenaktion" und zur "Kontrolle" würde der Grund zum Mißtrauen seitens der Volksmassen wegfallen, und an vorderste Stelle würde das edle Streben, den Hungerleidenden zu helfen, treten. Dann würde das Volk freudig (wie der Metropolit voraussetzte) auf den Aufruf seines geistlichen Führers reagieren, dann würde seine Stimme als Seelenhirte tatsächlich Autorität haben, und alles würde friedlich und glatt vonstatten gehen. All dies waren natürlich nicht so sehr "Forderungen" oder "Bedingungen" (der Metropolit begriff sehr gut, daß es hier keinen Kampf geben konnte), als Wünsche, an die Verwirklichung derer er glaubte, umso mehr als er dies auch für die Staatsmacht für vorteilhaft hielt, die - wie es sich seinem politisch unverdorbenen Gemüt darstellte - auf eine reibungslose Durchführung der Beschlagnahmung aus sein müßte. Doch ob es sich nun um eine Beschlagnahmung oder eine Spendenaktion handelte - im Grunde genommen meinte er, wäre es das gleiche. Der Staat bekommt alles, was er braucht. Im übrigen hing von dieser oder einer anderen Inangriffnahme des Problemes seine friedliche oder blutige Lösung ab. Es steht außer Zweifel, daß sich zu allem oben Gesagten beim Metropoliten noch Träume hinzugesellten, die seiner idealistischen Stimmung entsprangen. Die harte Wirklichkeit hinderte ihn nicht daran, Phantasien anzustellen über das bevorstehende wunderbare Schauspiel. Vor seinem inneren Blick erschien die das ganze Volk umfassende Opfertat in ihrer ganzen unbeschreiblichen äußeren und inneren Schönheit: von Betenden überfüllte, hell erleuchtete Kirchen, eine ungeheuere allgemeine Begeisterung, eine ergreifende Rührung auf den Gesichtern im Bewußtsein der Größe des Geschehens... Die Kirche in Gestalt ihrer treuen Kinder, mit dem Klerus an der Spitze, die freudig alles abliefert zur Errettung der Brüder und die bereitwillig äußere Armut um der geistigen Bereicherung willen auf sich nimmt... Im Endergebnis: keine Überwältigung der Kirche, sondern im Gegenteil, ihr unerwarteter Sieg... Wenn solche Träume auch eine Art von "Politik" darstellen, dann muß man sie als eine solche, die natürlich mit irdischer Politik nichts Gemeinsames haben kann, akzeptieren.
All diese schönen Wunschträume wurden leider recht bald von den eintretenden Ereignissen erbarmungslos niedergetreten.
II.
Der Petersburger Sowjet (Rat) war offensichtlich nicht genügend eingeweiht in die tiefen politischen Kalkulationen der Moskauer Zentralregierung. Die Petersburger Obrigkeit meinte aufrichtig, daß der einzigste Zweck der Dekrete über die Konfiszierung wäre, die kirchlichen Wertgegenstände unter ihre Kontrolle zu bekommen. Daher hielt der Petersburger Sowjet anfangs in dieser Frage eine versöhnliche politische Linie ein. Er hielt es für notwendig bei einer grundsätzlichen Nichtabweichung von den Dekreten, sie in einer Form durchzuführen, die nach Möglichkeit keine Komplikationen hervorruft. Der Sowjet zog die ihm bekannte Stimmung der Masse mit in Betracht. Da er Exzesse fürchtete, wiegte er sich offensichtlich in der Hoffnung, er könne sich durch eine friedliche Ausführung der Dekrete hervortun und um dessentwillen war er bereit, einige Kompromisse zu schließen. Die Mitglieder der "Pomgol" (Hungerhilfe) Kommission beim Petersburger Sowjet begannen die "Beschlagnah-mungskampagne" mit wiederholten Visiten bei der Verwaltung des Bundes Orthodoxer Gemeinden. Indem die Mitglieder der "Pomgol" dieser Einrichtung eine viel zu große Bedeutung beimaßen hinsichtlich ihres Einflusses auf die gläubigen Massen, bemühten sie sich in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, einen Plan für die Abgabe der Wertgegenstände auszuarbeiten, der für diese Massen am ehesten annehmbar wäre. Ihrerseits manifestierte die Verwaltung, die sich unerwartet für sich selber in einer Vermittlerrolle zwischen der Bevölkerung und der Staatsmacht befand, eine außerordentlich große Nachgiebigkeit. Sie fürchtete noch mehr als die Mitglieder der "Pomgol" unkontrollierte Unruhen und blutige Verwicklungen. Alle Bestrebungen der Verwaltung liefen darauf hinaus, so weit wie möglich, die Formen der Konfiszierung zu mildern und wenn möglich, die religiösen Gefühle der Bevölkerung nicht anzutasten, und in dieser Beziehung stieß sie anfangs auf den bekannten Widerhall in den Kreisen der "Pomgol". Der Metropolit befand sich auf dem Verhandlungsweg.
Schließlich erhielt der Metropolit am 5. März 1922 die offizielle Einladung zu einem Frühstück im "Pomgol", um bei der Ausarbeitung des Ausführungsplanes der Dekrete über die kirchlichen Wertgegenstände teilzunehmen. Am 6. März begab sich der Metropolit nach Smolnij in Begleitung einiger Personen (unter denen sich auch der frühere Rechtsanwalt und juristische Berater der Lavra - Ivan Michailoviç Kov‚agov befand, der in der Folge zusammen mit dem Metropoliten hingerichtet wur-de). Vladyka legte der Kommission der "Pomgol" eine von ihm selbst geschriebene und unterschriebene Erklärung vor. In diesem Papier, das in einem höchst korrekten Ton verfaßt war, wurde darauf hingewiesen, daß a) die Kirche bereit ist, zur Rettung der vom Hungertod Bedrohten ihr ganzes Vermögen zu opfern; b) es zur Besänftigung der Gläubigen dennoch unerläßlich ist, daß sie den freiwilligen Opfercharakter der Aktion anerkennen; c) es zu diesem selben Ziel notwendig ist, daß an der Kontrolle über die Verteilung der kirchlichen Wertgegenstände auch Vertreter der Gläubigen teilnehmen.
Am Ende seiner Erklärung wies Vladyka darauf hin, daß - falls die Konfiszierung wider Erwarten einen Zwangscharakter tragen würde - er seiner Herde dazu nicht seinen Segen geben könne. Im Gegenteil müsse er aus seiner priesterlichen Verantwortung heraus jede aktive Teilnahme an solch einer Beschlagnahmung verurteilen. Dabei berief sich der Metropolit auf die von ihm an dieser Stelle zitierten kirchenrechtlichen Kanons.
Dem Metropolit wurde in der "Pomgol", wie dies auch in der Anklageschrift bescheinigt wird, der wohlwollendste Empfang bereitet. Die von ihm dargelegten Vorschläge wurden nicht einmal im einzelnen begutachtet, zu solch einem Grade schienen sie völlig akzeptabel. Die allgemeine Stimmung war dermaßen gelockert, daß der Metropolit aufstand, allen dankte und unter Tränen sagte, daß wenn es sich so verhält, er mit eigenen Händen die Risa (Verkleidung) von der Ikone der Gottesmutter von Kazan abnimmt und sie für die hungernden Brüder opfert.
Am zweiten und am dritten Tag erschienen in verschiedenen Zeitungen (darunter auch in der Moskauer "Izvestija") Mitteilungen über die stattgefundene Übereinkunft. Die Zeitungsmitteilungen waren in einem für den Metropoliten angenehmen Ton verfaßt und auch im großen und ganzen für den Petersburger Klerus, der angeblich seinen aufrichtigen Wunsch, seine Staatsbürgerpflicht zu erfüllen, bewies.
Aber, o weh, diese ganze Illusion der Übereinkunft erwies sich als äußerst flüchtig. Die Moskauer Zentralregierung war offensichtlich unzufrieden mit dem Petersburger Sowjet, der nicht den wahren Zweck des Feldzuges des "Proletariats" gegen die kirchlichen Kostbarkeiten begriff. Die Perspektive der Beschlagnahmung mit der freiwilligen Zustimmung des Klerus, würde am Ende noch das Prestige des letzteren vergrößern, was den Moskauer Politikern überhaupt nicht gefiel. Keine Vereinbarung, sondern Trennung, keine Versöhnung, sondern Krieg - war ihre Losung, von welcher die nicht sehr weitblickende Petersburger "Pomgol" keine Ahnung hatte.
Man muß annehmen, daß der Petersburger Sowjet eine dementsprechende Aufklärung oder Andeutung erhielt, und als die Bevollmächtigten des Metropoliten wie vereinbart nach einigen Tagen in der "Pomgol" erschienen, um über einige Details des Abkommens zu sprechen, trafen sie schon eine andere Stimmung und sogar andere Vertreter der "Pomgol" an. Den Abgesandten des Metropoliten wurde überaus trocken erklärt, daß hier von irgendwelchen "Spenden", oder irgendeiner Beteiligung der Gläubigen bei der Kontrolle keinerlei Rede sein könnte. Die kirchlichen Wertsachen werden ganz formell beschlagnahmt. Man muß nur den Tag und die Stunde vereinbaren, wenn der Klerus das "dem Staat gehörende Vermögen" an die Regierungsmacht abliefern muß. Die Vertreter des Metropoliten erklärten, daß sie nicht bevollmächtigt seien, auf dieser Grundlage Verhandlungen zu führen, und sie entfernten sich.
Es ist zu verstehen, daß der Metropolit schwer erschüttert war über den Bericht seiner Vertreter. Es war klar, daß alle seine Pläne und Hoffnungen zusammenbrachen. Dennoch konnte er sich nicht so leicht von dem trennen, was er schon für erreicht betrachtete. Er sandte eine zweite schriftliche Erklärung an die "Pomgol", in welcher er sich auf die bereits getroffene Vereinbarung berief und erneut seine Vorschläge aufzählte, auf ihnen bestand und andeutete, daß er abgesehen von dieser Handlungsweise keine Möglichkeit sieht, die Zufriedenstellung der Massen zu erreichen oder die Gläubigen für irgendeine Kooperation bei der Konfiszierung zu segnen. Diese Erklärung blieb völlig ohne Antwort. Alle Verhandlungen wurden abgebrochen. Man fühlte das Herannahmen eines Gewitters. Unterdessen begann irgendwo in Petersburg bereits die Erstellung von Inventarlisten und die Beschlagnahmung, hauptsächlich in den kleineren Kirchen. Besonders heftige Zusammenstöße gab es jedoch nicht. Um die Kirche herum versammelten sich gewöhnlich große Menschenmengen, die sich entrüsteten, murrten und gegen die Mitglieder der sowjetischen Kommissionen und verräterischen Priester Schmähworte schleuderten. Nur selten kam es zu beleidigenden Ausschreitungen, wurden die Agenten der Miliz verprügelt, wurden Steine auf die Kommissionsmitglieder geworfen; im allgemeinen fand kein besonders ernster Vorfall statt. Die "Unruhen" selber überschritten nicht die Grenze der gewöhnlichen Verletzungen der allgemeinen Ruhe und Ordnung, die in früheren Zeiten dem Friedensgericht unterlegen wären. Im vorliegenden Fall dachten die Machthaber offensichtlich auch noch nicht an die Aufbauschung dieser Ereignisse. Es wurden Protokolle erstellt, die zur gerichtlichen Auswertung an die Volksgerichte gesandt wurden. Damit begnügte man sich.
Aber in den folgenden Tagen stand die Konfiszierung der Wertgegenstände in den Hauptkirchen bevor. Vieles gab Anlaß zu der Vermutung, daß dies nicht ehrenhaft vonstatten gehen würde. Die Machthaber waren dabei, irgendwelche besondere Maßnahmen zu treffen. Dumpfe Empörung herr-schte in der Bevölkerung.
III
In jenen Tagen geschahen Dinge, die nicht nur auf die Beschlagnahmung der Sachwerte und das Schicksal des Metropoliten einen entscheidenden und unerwarteten Einfluß ausübten, sondern sogar auf die Lage der ganzen russischen Kirche. Diese Ereignisse dienten als Keim, aus dem in den kommenden Wochen die sogenannte "lebendige Kir-che" hervorgehen sollte.
In jenen Tagen ahnte noch niemand das Entstehen einer Spaltung unter dem Klerus. Es machten sich natürlich Meinungsverschiedenheiten bemerkbar, man fühlte, daß es unter dem Klerus abenteuerliche Elemente gibt, geneigt sich auf die Seite der Machthaber zu schlagen, aber diese schienen schwach und ohne Einfluß, so daß man ihnen keine ernsthafte Bedeutung beimaß. Umgekehrt schien es, daß die Verfolgungen seitens der Machthaber den Klerus einigten und daß Einzelaktionen irgendwelcher Gruppen undenkbar waren. Und es gab auch keine Veranlassung hierzu. Der Klerus verhielt sich passiv - wenn man will, sogar "loyal". Für eine Spaltung war mehr als ein gewöhnlicher An-laß, ein echter Vorwand nötig, der zudem noch von dogmatischem Charakter sein mußte.
Dieser Vorwand wurde gefunden - nicht ohne verstärkte Aufwiegelung, natürlich von seiten der Bolschewiken. Die eintretende Stockung nach einer gescheiterten Übereinkunft über die Frage der Beschlagnahmung gab dem frondierenden, unzufriedenen Teil des Klerus die Möglichkeit, unter der Flagge der unbedingten Notwendigkeit unverzüglicher Hilfe für die Hungernden aufzutreten.
Am 24. März 1922 erschien in der Petersburger Zeitung "Pravda" ein Leserbrief von 12 Personen unterschrieben, unter denen wir auch einen großen Teil der zukünftigen Stützen der "Lebendigen Kirche" finden, nämlich die Priester Krasnitzkj, Vvedenskij, Belkov, Bojarskij und andere. Die Autoren des Briefes grenzten sich entschieden vom einfachen Klerus ab, sie warfen ihm Gegenrevolution vor, politisches Ausspielen der Hungerkatastrophe, sie forderten die unverzügliche und bedingungslose Herausgabe aller kirchlichen Sachwerte an die sowjetische Macht usw. Man muß dennoch festhalten, daß trotz des herausfordernden Tones des Briefes seine Autoren nicht umhin konnten, anzuerkennen (so groß war die Kraft der Wahrheit), daß es trotzdem - um eine Kränkung der religiösen Gefühle der orthodoxen Bevölkerung zu vermeiden - ratsam wäre, in die Kontrolle auch Vertreter der Gläubigen miteinzubeziehen. Man muß auch bemerken, daß es unter der Zahl der Unterzeichner auch Personen gab, die einfach nicht weitsichtig genug waren und von ihren politischen Genossen mitgerissen wurden, die in der Folge jedoch tief die Unterzeichnung des erwähnten Briefes bereuten.
Die Machthaber triumphierten. Die Spaltung lag nun vor. Man brauchte sie nun nur noch auf jede mögliche Weise aufzublasen und vertiefen, und darin waren die Bolschewiken Meister.
Der Petersburger Klerus war unwahrscheinlich überrascht und entrüstet über den Brief der Zwölf, in dem er völlig begründet alle Anzeichen einer politischen Denunziation erblickte. Auf der nun stattfindenden vielköpfigen Versammlung des Klerus wurden die Autoren des Briefes einem starken Druck unterworfen. Der Hauptverteidiger der Aktion der Zwölf war Vvedenskij, der eine ungeheuer freche und drohende Rede hielt. Es war klar, daß er schon den mächtigen "Rückhalt" hinter sich fühlte und auf ihn zählte. Der Metropolit brach mit der ihm eigenen Sanftmut diese niederdrückende Szene ab und bemühte sich, die aufbrechenden Leidenschaften zu bezähmen. Für ihn war es das Wichtigste, blutige Zusammenstöße zwischen den Gläubigen und den Agenten der Staatsmacht zu vermeiden. Man durfte nicht zögern. Die Lage wurde immer angespannter. Es wurde beschlossen, in neue Verhandlungen mit dem Staat zu treten, und auf Drängen des Metropoliten, wurde diese Aufgabe Vvedenskij und Bojarskij übertragen, also Personen, denen die Staatsmacht immer mehr gewogen war. Die Folgen rechtfertigten diese Wahl. Neue Abgesandte schlichteten bald die Sache. Zwischen dem Metropolit und dem Petersburger Sowjet fand eine formelle Abmachung statt, die in einer Reihe von Punkten dargelegt und Anfang April in der "Pravda" gedruckt wurde. Es gelang auch, gewisse Zugeständnisse von der Staatsmacht zu erlangen. Das Wesentlichste war, daß es den Gläubigen überlassen war, die geforderte Beschlagnahmung von kirchlichen Gegenständen durch andere Wertsachen zu ersetzen. Der Metropolit verpflichtete sich seinerseits, sich mit einem entsprechenden Aufruf an die Gläubigen zu wenden, der ebenfalls in dieser Nummer der Zeitung gedruckt wurde. In diesem Aufruf flehte der Metropolit die Gläubigen an, sich auch im Falle von Zwangsmaßnahmen bei der Konfiskation nicht zu widersetzen und sich der Macht unterzuordnen. Es schien, daß man von diesem Zeitpunkt an alle diesbezüglichen Streitigkeiten und Mißverständnisse zwischen dem Klerus und der Staatsmacht als für beendet halten müsse. Die Beschlagnahme ging mit großer Intensivität weiter. Ernsthafte Hindernisse bei der Aktion trafen die Machthaber, wie zuvor nicht an, abgesehen von einigen vereinzelten Fällen von Volksaufläufen, Beleidigung von staatlichen Agenten u.ä. vergleichsweise Kleinigkeiten. Schließlich wurde die Konfiszierung überall durchgeführt mit einem derartigen Erfolg, daß sogar das Haupt der örtlichen Miliz sich genötigt sah, in einem offiziellen Bericht, die glänzende und vergleichsweise völlig ruhige Durchführung der Kampagne festzustellen (es versteht sich von selbst, daß dieser Bericht zu einer Zeit erfolgte, als man die Aufwiegelung gegen den Metropoliten noch nicht vorhersehen konnte).
Aber der Donner ertönte von einer vollkommen anderen Seite.
IV
Vvedenskij, Belkov, Krasnitzkij (die bald nach vorne traten, als faktische Führung und Organisatoren der Bewegung "Lebendige Kirche") und diejenigen mit ihnen wollten und konnten nicht auf dem von ihnen getanen Schritt haltmachen. Dank der Kollaboration und Aufstachelung der sowjetischen Macht, die kirchliche Gewalt in ihre Hände zu bringen und sie nach ihrem Gutdünken auszunützen, unter den Fittichen der wohlgesonnenen bolschewistischen Regierung. Anfang Mai breitete sich in Petersburg die Nachricht über den von einer bestimmten Gruppe ausgelösten kirchlichen Umsturz aus, über die Entfernung von Patriarch Tichon aus seinem Amt usw. Genaue Daten hatte jedoch noch niemand.
Vvedenskij, der nach dem Umschwung von Moskau nach Petersburg reiste und beim Metropoliten auftauchte, informierte ihn über die Bildung einer neuen obersten Kirchenverwaltung und über die Ernennung seiner Person zum Delegierten die-ser Verwaltung für die Petersburger Diözese.
Als Antwort darauf erfolgte seitens des Metropoliten ein Schritt, den wahrscheinlich keiner erwartet hatte, eingedenk der erstaunlichen seelischen Mil-de und Sanftmut von Vladyka. Aber alles hat seine Grenze. Der Metropolit konnte die größte Nachgiebigkeit an den Tag legen, solange es nur um die kirchlichen Wertgegenstände ging. Der Zweck der Konfiszierung und andererseits die Gefahr, welche den Gläubigen drohte, rechtfertigte eine solche Verhaltensweise. Jetzt, wo er einem der Usurpatoren der kirchlichen Gewalt gegenüberstand, erkannte der Metropolit nicht nur, sondern mit dem ganzen Instinkt eines aufrichtig und tief gläubigen Christen ging es ihm plötzlich auf, daß es nicht mehr nur um die "geweihten Gefäße" ging. Die Welle der Empörung ergriff schon die Kirche selber. In diesem folgenschweren Augenblick begriff er seine ungeheure Verantwortung und erklärte gebieterisch Vvedenskij: "Nein, darauf lasse ich mich nicht ein".
Aber er begnügte sich damit nicht.
Am nächsten Tag erfolgte der Beschluß des Metropoliten, der besagte, daß Vvedenskij sich "außerhalb der Orthodoxen Kirche" befinde, mit Angabe aller Motive dieses Beschlusses. Übrigens bewieß sich auch hier die Milde von Vladyka. In der Entschließung war ihr temporärer Charakter festgehalten: "solange Vvedenskij nicht seinen Irrtum einsieht und sich von ihm lossagt".
Die ohne Aufschub in den sowjetischen Zeitungen abgedruckte Entschließung, rief Erstaunen und Zorn seitens der Bolschewiken hervor. Im ersten Augenblick, war die Erbitterung so groß, daß die Bolschewiken gänzlich das oftmals von ihnen verkündete Prinzip der Nichteinmischung in das kirchliche Leben vergaßen. Die Schlagzeilen der Zeitungen schimmerten bunt von hysterischen Anschlägen, derart, daß "Metropolit Venjamin sich erkühnte, den Priester Vvedenskij zu exkommunizieren. Das Schwert des Proletariats hängt drohend über dem Haupt des Metropoliten". Das muß man sa-gen, daß alle frenetischen Schreie endgültig und offiziell die bisher hinter den Kulissen sich abspielende Teilnahme der Bolschewiken an der Intrige "Lebendige Kirche" bewiesen (was übrigens alle ohnehin geahnt hatten). Dennoch kam man nach den wütenden Attacken der ersten Tage, etwas zur Überlegung. Das Ansehen des Metropoliten unter den Gläubigen war riesengroß. Die Exkommunikation von Vvedenskij konnte nicht umhin, einen enormen Eindruck bei ihnen hervorzurufen. Den Metropoliten physisch zu vernichten, war nicht schwer, aber der von ihm verkündete Entschluß würde ihn überleben und könnte ernste Folgen hervorrufen, die drohen könnten, die neue "Revolutionskirche" im Keim zu ersticken. Man beschloß deshalb, einen anderen Weg einzuschlagen - den Weg der Drohungen und Kompromisse.
Einige Tage nach der Ausschließung erschien Vvedenskij beim Metropoliten in Begleitung des früheren Vorsitzenden der Petersburger Tscheka, und darauf des Petersburger Kommandanten Bakajev, der mit dieser Funktion in etwa das Amt des "Oberprokureurs" (Religionsminister) bei der neu gebildeten "Revolutionären Diözesanverwaltung" verband. Vvedenskij und Bakajev stellten dem Metropoliten ein Ultimatum. Entweder er ändert seinen Beschluß über Vvedenskij oder es wird gegen ihn und eine Reihe von Klerikern - auf der Grundlage der Beschlagnahme der Kirchenschätze - ein Prozeß inszeniert, durch den sowohl er als auch die ihm nahestehenden Personen vernichtet werden. Der Metropolit hörte ruhig zu und erwiderte mit einem unverzüglichen und kategorischen Nein. Vvedenskij und Bakajev gingen weg, indem sie den Metropoliten mit einer Reihe von grimmigen Drohungen überschütteten.
Der Metropolit begriff ganz genau, daß diese Drohungen nicht müßig waren, und daß er von dem Augenblick an, in dem er den Machthabern in die Quere kommen würde aus Anlaß der Bildung der Revolutionskirche, zum Tode verurteilt war. Aber von dem von ihm erwählten Wege abgehen konnte und wollte er nicht. In der Vorahnung, daß er sich in einiger Zeit auf seinen schmerzensreichen Weg begeben mußte, bereitete er sich auf das ihn erwartende Los vor, gab die wichtigsten Anordnungen über die Diözese, besuchte seine Freunde und verabschiedete sich von ihnen.
Der Metropolit hatte richtig geahnt. Als er einige Tage später von irgendwoher in die Lavra zurückkehrte, fand er unliebsame Gäste bei sich vor: Untersuchungsbeamte, zahlreiche Tscheka-Agenten und eine Wache. Sie stellten eine lange, genaue und natürlich erfolglose Durchsuchung bei ihm an. Dann wurde ihm erklärt, daß gegen ihn und andere Personen ein Verfahren eingeleitet wurde wegen Widerstand bei der Beschlagnahmung der kirchlichen Wertgegenstände, und daß er sich unter Hausarrest befindet. Diese privilegierte Haft währte nicht lange - nur zwei oder drei Tage, nach deren Ablauf der Metropolit in das Gebäude der Untersuchungshaft überführt wurde, wo er die ganze Zeit bis zu seinem Märtyrertod blieb.
V
Der Prozeß lief gemäß den zuvor festgelegten Gleisen der sowjetischen Rechtsprechung ab. Außer dem Metropolit wurden zu dem Prozeß herangezogen: die Mehrheit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft orthodoxer Gemeinden, die Vorsteher einiger Kirchen, verschiedene Kleriker und einfache Leute, die während der Straßenunruhen bei der Beschlagnahmung der Kirchenschätze überführt wurden - im ganzen 86 Personen, von denen die meisten in Haft genommen wurden. Dieser monströse Prozeß rief eine ungeheure Aufregung in der Stadt hervor. Viele Hunderte von Leuten - die Familien der Angeklagten, ihre Freunde - liefen entsetzt in der ganzen Stadt umher, indem sie sich für die Freilassung der Inhaftierten einsetzten und sich um Verteidiger bemühten.
In erster Linie mußte die äußerst wichtige Frage über die Verteidigung des Metropoliten selber entschieden werden. Die damals noch legal existierende Organisation des Roten Kreuzes (deren Ziel in der Hilfe für politische Gefangene bestand) und verschiedene andere gesellschaftliche Kreise und Organisationen hielten es für wünschenswert, daß der frühere Rechtsanwalt J.S.Guroviç die Verteidigung übernehme, der vom Augenblick der Machtergreifung der Bolschewiken an seine Anwaltstätigkeit aufgegeben hatte und kein einziges mal in sowjetischen Gerichten aufgetreten war. Es war nichtsdestoweniger klar, daß Guroviç im vorliegenden Prozeß keine solche Haltung zur sowjetischen Justiz einnehmen konnte angesichts seiner ungeheuren historischen Bedeutung für die russische Kirche und für Rußland. So sah auch Guroviç selber diese Sache, der jedoch darauf aufmerksam machte, daß man ein weiteres taktisches Hindernis in Betracht ziehen solle, nämlich seine jüdische Abstammung. Die Verteidigung des Metropoliten war zweifellos eine äußerst schwere und verantwortungsvolle Aufgabe. In solch einer Angelegenheit und unter solchen Umständen waren seitens der Verteidigung Fehlschlüsse und Fehlschläge möglich, vor denen keiner gefeit war. Aber wenn sie einen reinrassigen Russen ereilen, dann macht ihm deshalb keiner Vorwürfe, während ein jüdischer Verteidiger bei aller Gewissenhaftigkeit zur Zielscheibe von Ausfällen antisemitisch gestimmter Gruppen und Personen werden kann.
All diese Verhandlungen und Zweifel wurden unerwartet schnell gelöst dadurch, daß der Metropolit selber sich von seiner Haft aus an Guroviç wandte mit der Bitte, die Verteidigung zu übernehmen, ohne dabei Bedenken oder Zweifel zu hegen, weil er selber ihm bedingungsloses Vertrauen entgegenbringe. Alle Fragen waren mit dieser Erklärung erschöpft, und Guroviç übernahm unverzüglich die Verteidigung.
Der Prozeß begann am Samstag, den 10. Juni 1922. Die Sitzungen des Petersburger Revolutionsgerichtes fanden im Saal der Philharmonie (des früheren Hoftheaters) statt, an der Kreuzung der Michailovskaja und Italjanskaja Straße.
An diesem Tage bevölkerte vom frühen Morgen an eine dichte Menschenmenge die Michaels- und die Italienische Staße und sogar den zur letzteren gehörenden Teil des Nevskij Prospektes. Mehrere Zehntausende von Menschen standen hier einige Stunden lang in der Erwartung der Überführung der Angeklagten, besonders des Metropoliten, zum Gerichtssaal. Sie standen unbeweglich, in ehrfürchtiger Stille. Die Polizei wagte nicht, diese seltsame, schweigende Versammlung auseinander zu jagen: sie war schon zu imponierend. Endlich tauchte eine Kutsche auf, in welcher der Metropolit unter der Eskorte von berittener Wachen herangeführt wurde. Ein Surren ging durch die Menge, fast alle fielen auf die Knie und fingen zu singen an: "Rette, o Herr, Dein Volk". Der Metropolit segnete das Volk vom Fenster der Kutsche aus. Die Augen fast aller waren naß von Tränen.
Bote 1990-3
Neumärtyrer Rußlands – Venjamin, Metropolit von Petrograd
III
In jenen Tagen geschahen Dinge, die nicht nur auf die Beschlagnahmung der Sachwerte und das Schicksal des Metropoliten einen entscheidenden und unerwarteten Einfluß ausübten, sondern sogar auf die Lage der ganzen russischen Kirche. Diese Ereignisse dienten als Keim, aus dem in den kommenden Wochen die sogenannte "lebendige Kir-che" hervorgehen sollte.
In jenen Tagen ahnte noch niemand das Entstehen einer Spaltung unter dem Klerus. Es machten sich natürlich Meinungsverschiedenheiten bemerkbar, man fühlte, daß es unter dem Klerus abenteuerliche Elemente gibt, geneigt sich auf die Seite der Machthaber zu schlagen, aber diese schienen schwach und ohne Einfluß, so daß man ihnen keine ernsthafte Bedeutung beimaß. Umgekehrt schien es, daß die Verfolgungen seitens der Machthaber den Klerus einigten und daß Einzelaktionen irgendwelcher Gruppen undenkbar waren. Und es gab auch keine Veranlassung hierzu. Der Klerus verhielt sich passiv - wenn man will, sogar "loyal". Für eine Spaltung war mehr als ein gewöhnlicher An-laß, ein echter Vorwand nötig, der zudem noch von dogmatischem Charakter sein mußte.
Dieser Vorwand wurde gefunden - nicht ohne verstärkte Aufwiegelung, natürlich von seiten der Bolschewiken. Die eintretende Stockung nach einer gescheiterten Übereinkunft über die Frage der Beschlagnahmung gab dem frondierenden, unzufriedenen Teil des Klerus die Möglichkeit, unter der Flagge der unbedingten Notwendigkeit unverzüglicher Hilfe für die Hungernden aufzutreten.
Am 24. März 1922 erschien in der Petrograder Zeitung "Pravda" ein Leserbrief von 12 Personen unterschrieben, unter denen wir auch einen großen Teil der zukünftigen Stützen der "Lebendigen Kirche" finden, nämlich die Priester Krasnitzkj, Vvedenskij, Belkov, Bojarskij und andere. Die Autoren des Briefes grenzten sich entschieden vom einfachen Klerus ab, sie warfen ihm Gegenrevolution vor, politisches Ausspielen der Hungerkatastrophe, sie forderten die unverzügliche und bedingungslose Herausgabe aller kirchlichen Sachwerte an die sowjetische Macht usw. Man muß dennoch festhalten, daß trotz des herausfordernden Tones des Briefes seine Autoren nicht umhin konnten, anzuerkennen (so groß war die Kraft der Wahrheit), daß es trotzdem - um eine Kränkung der religiösen Gefühle der orthodoxen Bevölkerung zu vermeiden - ratsam wäre, in die Kontrolle auch Vertreter der Gläubigen miteinzubeziehen. Man muß auch bemerken, daß es unter der Zahl der Unterzeichner auch Personen gab, die einfach nicht weitsichtig genug waren und von ihren politischen Genossen mitgerissen wurden, die in der Folge jedoch tief die Unterzeichnung des erwähnten Briefes bereuten.
Die Machthaber triumphierten. Die Spaltung lag nun vor. Man brauchte sie nun nur noch auf jede mögliche Weise aufzublasen und vertiefen, und darin waren die Bolschewiken Meister.
Der Petrograder Klerus war unwahrscheinlich überrascht und entrüstet über den Brief der Zwölf, in dem er völlig begründet alle Anzeichen einer politischen Denunziation erblickte. Auf der nun stattfindenden vielköpfigen Versammlung des Klerus wurden die Autoren des Briefes einem starken Druck unterworfen. Der Hauptverteidiger der Aktion der Zwölf war Vvedenskij, der eine ungeheuer freche und drohende Rede hielt. Es war klar, daß er schon den mächtigen "Rückhalt" hinter sich fühlte und auf ihn zählte. Der Metropolit brach mit der ihm eigenen Sanftmut diese niederdrückende Szene ab und bemühte sich, die aufbrechenden Leidenschaften zu bezähmen. Für ihn war es das Wichtigste, blutige Zusammenstöße zwischen den Gläubigen und den Agenten der Staatsmacht zu vermeiden. Man durfte nicht zögern. Die Lage wurde immer angespannter. Es wurde beschlossen, in neue Verhandlungen mit dem Staat zu treten, und auf Drängen des Metropoliten, wurde diese Aufgabe Vvedenskij und Bojarskij übertragen, also Personen, denen die Staatsmacht immer mehr gewogen war. Die Folgen rechtfertigten diese Wahl. Neue Abgesandte schlichteten bald die Sache. Zwischen dem Metropolit und dem Petrograder Sowjet fand eine formelle Abmachung statt, die in einer Reihe von Punkten dargelegt und Anfang April in der "Pravda" gedruckt wurde. Es gelang auch, gewisse Zugeständnisse von der Staatsmacht zu erlangen. Das Wesentlichste war, daß es den Gläubigen überlassen war, die geforderte Beschlagnahmung von kirchlichen Gegenständen durch andere Wertsachen zu ersetzen. Der Metropolit verpflichtete sich seinerseits, sich mit einem entsprechenden Aufruf an die Gläubigen zu wenden, der ebenfalls in dieser Nummer der Zeitung gedruckt wurde. In diesem Aufruf flehte der Metropolit die Gläubigen an, sich auch im Falle von Zwangsmaßnahmen bei der Konfiskation nicht zu widersetzen und sich der Macht unterzuordnen. Es schien, daß man von diesem Zeitpunkt an alle diesbezüglichen Streitigkeiten und Mißverständnisse zwischen dem Klerus und der Staatsmacht als für beendet halten müsse. Die Beschlagnahme ging mit großer Intensivität weiter. Ernsthafte Hindernisse bei der Aktion trafen die Machthaber, wie zuvor nicht an, abgesehen von einigen vereinzelten Fällen von Volksaufläufen, Beleidigung von staatlichen Agenten u.ä. vergleichsweise Kleinigkeiten. Schließlich wurde die Konfiszierung überall durchgeführt mit einem derartigen Erfolg, daß sogar das Haupt der örtlichen Miliz sich genötigt sah, in einem offiziellen Bericht, die glänzende und vergleichsweise völlig ruhige Durchführung der Kampagne festzustellen (es versteht sich von selbst, daß dieser Bericht zu einer Zeit erfolgte, als man die Aufwiegelung gegen den Metropoliten noch nicht vorhersehen konnte).
Aber der Donner ertönte von einer vollkommen anderen Seite.
IV
Vvedenskij, Belkov, Krasnitzkij (die bald als faktische Führung und Organisatoren der Bewegung "Lebendige Kirche" hervortraten) und diejenigen mit ihnen wollten und konnten hier nicht haltmachen. Es ging darum, mit der Hilfe und Aufstachelung der sowjetischen Macht, die kirchliche Gewalt an sich zu reißen und sie nach Gutdünken auszunützen, unter den Fittichen der wohlgesonnenen bolschewistischen Regierung. Anfang Mai breitete sich in Petrograd die Nachricht über den von einer bestimmten Gruppe ausgelösten kirchlichen Umsturz aus, über die Entfernung von Patriarch Tichon aus seinem Amt usw. Genaues wußte jedoch noch niemand.
Vvedenskij, der nach dem Umschwung von Moskau nach Petrograd reiste und beim Metropoliten auftauchte, informierte ihn über die Bildung einer neuen Obersten Kirchenverwaltung und über die Ernennung seiner Person zum Delegierten die-ser Verwaltung für die Petrograder Diözese.
Als Antwort darauf erfolgte seitens des Metropoliten ein Schritt, den wahrscheinlich keiner erwartet hatte, eingedenk der erstaunlichen seelischen Mil-de und Sanftmut von Vladyka. Aber alles hat seine Grenze. Der Metropolit konnte die größte Nachgiebigkeit an den Tag legen, solange es nur um die kirchlichen Wertgegenstände ging. Der Zweck der Konfiszierung und andererseits die Gefahr, welche den Gläubigen drohte, rechtfertigte eine solche Verhaltensweise. Jetzt, wo er einem der Usurpatoren der kirchlichen Gewalt gegenüberstand, erkannte der Metropolit nicht nur, sondern mit dem ganzen Instinkt eines aufrichtig und tief gläubigen Christen ging es ihm plötzlich auf, daß es nicht mehr nur um die "geweihten Gefäße" ging. Die Welle der Empörung ergriff schon die Kirche selber. In diesem folgenschweren Augenblick begriff er seine ungeheure Verantwortung und erklärte gebieterisch Vvedenskij: "Nein, darauf lasse ich mich nicht ein".
Aber er begnügte sich damit nicht.
Am nächsten Tag erfolgte der Beschluß des Metropoliten, der besagte, daß Vvedenskij sich "außerhalb der Orthodoxen Kirche" befinde, mit Angabe aller Motive dieses Beschlusses. Übrigens bewies sich auch hier die Milde von Vladyka. In der Entschließung war ihr temporärer Charakter festgehalten: "solange Vvedenskij nicht seinen Irrtum einsieht und sich von ihm lossagt".
Die ohne Aufschub in den sowjetischen Zeitungen abgedruckte Entschließung, rief Erstaunen und Zorn seitens der Bolschewiken hervor. Im ersten Augenblick, war die Erbitterung so groß, daß die Bolschewiken gänzlich das oftmals von ihnen verkündete Prinzip der Nichteinmischung in das kirchliche Leben vergaßen. Die Schlagzeilen der Zeitungen schimmerten bunt von hysterischen Anschlägen, derart, daß "Metropolit Venjamin sich erkühnte, den Priester Vvedenskij zu exkommunizieren. Das Schwert des Proletariats hängt drohend über dem Haupt des Metropoliten". Das muß man sa-gen, daß alle frenetischen Schreie endgültig und offiziell die bisher hinter den Kulissen sich abspielende Teilnahme der Bolschewiken an der Intrige "Lebendige Kirche" bewiesen (was übrigens alle ohnehin geahnt hatten). Dennoch kam man nach den wütenden Attacken der ersten Tage, etwas zur Überlegung. Das Ansehen des Metropoliten unter den Gläubigen war riesengroß. Die Exkommunikation von Vvedenskij konnte nicht umhin, einen enormen Eindruck bei ihnen hervorzurufen. Den Metropoliten physisch zu vernichten, war nicht schwer, aber der von ihm verkündete Entschluß würde ihn überleben und könnte ernste Folgen hervorrufen, die drohen könnten, die neue "Revolutionskirche" im Keim zu ersticken. Man beschloß deshalb, einen anderen Weg einzuschlagen - den Weg der Drohungen und Kompromisse.
Einige Tage nach der Ausschließung erschien Vvedenskij beim Metropoliten in Begleitung des früheren Vorsitzenden der Petrograder Tscheka, und darauf des Petrograder Kommandanten Bakajev, der mit dieser Funktion in etwa das Amt des "Oberprokureurs" (Religionsminister) bei der neu gebildeten "Revolutionären Diözesanverwaltung" verband. Vvedenskij und Bakajev stellten dem Metropoliten ein Ultimatum. Entweder er ändert seinen Beschluß über Vvedenskij oder es wird gegen ihn und eine Reihe von Klerikern - auf der Grundlage der Beschlagnahme der Kirchenschätze - ein Prozeß inszeniert, durch den sowohl er als auch die ihm nahestehenden Personen vernichtet werden. Der Metropolit hörte ruhig zu und erwiderte mit einem unverzüglichen und kategorischen Nein. Vvedenskij und Bakajev gingen weg, indem sie den Metropoliten mit einer Reihe von grimmigen Drohungen überschütteten.
Der Metropolit verstand sehr genau, daß diese Drohungen nicht müßig waren, und daß er von dem Augenblick an, in dem er den Machthabern in die Quere kommen würde aus Anlaß der Bildung der Revolutionskirche, zum Tode verurteilt war. Aber von dem von ihm erwählten Wege abgehen konnte und wollte er nicht. In der Vorahnung, daß er sich in einiger Zeit auf seinen schmerzensreichen Weg begeben mußte, bereitete er sich auf das ihn erwartende Los vor, gab die wichtigsten Anordnungen über die Diözese, besuchte seine Freunde und verabschiedete sich von ihnen.
Der Metropolit hatte richtig geahnt. Als er einige Tage später von irgendwoher in die Lavra zurückkehrte, fand er unliebsame Gäste bei sich vor: Untersuchungsbeamte, zahlreiche Tscheka-Agenten und eine Wache. Sie stellten eine lange, genaue und natürlich erfolglose Durchsuchung bei ihm an. Dann wurde ihm erklärt, daß gegen ihn und andere Personen ein Verfahren eingeleitet wurde wegen Widerstand bei der Beschlagnahmung der kirchlichen Wertgegenstände, und daß er sich unter Hausarrest befindet. Diese privilegierte Haft währte nicht lange - nur zwei oder drei Tage, nach deren Ablauf der Metropolit in das Gebäude der Untersuchungshaft überführt wurde, wo er die ganze Zeit bis zu seinem Märtyrertod blieb.
V
Der Prozeß lief gemäß den zuvor festgelegten Gleisen der sowjetischen Rechtsprechung ab. Außer dem Metropolit wurden zu dem Prozeß herangezogen: die Mehrheit der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft orthodoxer Gemeinden, die Vorsteher einiger Kirchen, verschiedene Kleriker und einfache Leute, die während der Straßenunruhen bei der Beschlagnahmung der Kirchenschätze überführt wurden - im ganzen 86 Personen, von denen die meisten in Haft genommen wurden. Dieser monströse Prozeß rief eine ungeheure Aufregung in der Stadt hervor. Viele Hunderte von Leuten - die Familien der Angeklagten, ihre Freunde - liefen entsetzt in der ganzen Stadt umher, indem sie sich für die Freilassung der Inhaftierten einsetzten und sich um Verteidiger bemühten.
In erster Linie mußte die äußerst wichtige Frage über die Verteidigung des Metropoliten selber entschieden werden. Die damals noch legal existierende Organisation des Roten Kreuzes (deren Ziel in der Hilfe für politische Gefangene bestand) und verschiedene andere gesellschaftliche Kreise und Organisationen hielten es für wünschenswert, daß der frühere Rechtsanwalt J.S.Guroviç die Verteidigung übernehme, der vom Augenblick der Machtergreifung der Bolschewiken an seine Anwaltstätigkeit aufgegeben hatte und kein einziges mal in sowjetischen Gerichten aufgetreten war. Es war nichtsdestoweniger klar, daß Guroviç im vorliegenden Prozeß keine solche Haltung zur sowjetischen Justiz einnehmen konnte angesichts seiner ungeheuren historischen Bedeutung für die russische Kirche und für Rußland. So sah auch Guroviç selber diese Sache. Er machte jedoch darauf aufmerksam, daß man ein weiteres taktisches Hindernis in Betracht ziehen solle, nämlich seine jüdische Abstammung. Die Verteidigung des Metropoliten war zweifellos eine äußerst schwere und verantwortungsvolle Aufgabe. In solch einer Angelegenheit und unter solchen Umständen waren seitens der Verteidigung Fehlschlüsse und Fehlschläge möglich, vor denen keiner gefeit war. Aber wenn sie einen reinrassigen Russen ereilen, dann macht ihm deshalb keiner Vorwürfe, während ein jüdischer Verteidiger bei aller Gewissenhaftigkeit zur Zielscheibe von Ausfällen antisemitisch gestimmter Gruppen und Personen werden kann.
All diese Verhandlungen und Zweifel wurden unerwartet schnell gelöst dadurch, daß der Metropolit selber sich von seiner Haft aus an Guroviç wandte mit der Bitte, die Verteidigung zu übernehmen, ohne dabei Bedenken oder Zweifel zu hegen, weil er selber ihm bedingungsloses Vertrauen entgegenbringe. Alle Fragen waren mit dieser Erklärung erschöpft, und Guroviç übernahm unverzüglich die Verteidigung.
Der Prozeß begann am Samstag, den 10. Juni 1922. Die Sitzungen des Petrograder Revolutionsgerichtes fanden im Saal der Philharmonie (des früheren Hoftheaters) statt, an der Kreuzung der Michailovskaja und Italjanskaja Straße.
An diesem Tage bevölkerte vom frühen Morgen an eine dichte Menschenmenge die Michaels- und die Italienische Staße und sogar den zur letzteren gehörenden Teil des Nevskij Prospektes. Mehrere Zehntausende von Menschen standen hier einige Stunden lang in der Erwartung der Überführung der Angeklagten, besonders des Metropoliten, zum Gerichtssaal. Sie standen unbeweglich, in ehrfürchtiger Stille. Die Polizei wagte nicht, diese seltsame, schweigende Versammlung auseinander zu jagen: sie war schon zu imponierend. Endlich tauchte eine Kutsche auf, in welcher der Metropolit unter der Eskorte von berittener Wachen herangeführt wurde. Ein Surren ging durch die Menge, fast alle fielen auf die Knie und fingen zu singen an: "Rette, o Herr, Dein Volk". Der Metropolit segnete das Volk vom Fenster der Kutsche aus. Die Augen fast aller waren naß von Tränen.
(Fortsetzung in der nächsten Nummer)
Bote 1990-4
Neomärtyrer und Bekenner Rußlands
Hl. Neomärtyrer Veniamin,
Metropolit von Petrograd
VI.
Ehe wir uns an eine kurze Darstellung des eigentlichen Prozesses machen, halten wir es für angebracht, seine Hauptfiguren zu beschreiben. Eine Charakteristik des Metropoliten haben wir bereits gegeben. So wie er sich auf der Kathedra des Hierarchen verhielt, saß er auch auf der verhängnisvollen Anklagebank des bolschewistischen Gerichtes - einfach, ruhig, ehrwürdig. Es versteht sich von alleine, daß er der Mittelpunkt des ganzen ungeheueren Prozesses war. Auf ihn konzentrierte sich die ganze Aufmerksamkeit der Feinde wie auch der ihn vergötternden Massen der Gläubigen, die soweit sie zugelassen waren, den Sitzungssaal füllten, wie auch des einfachen Publikums, das entweder ganz ungläubig oder andersgläubig war, jedoch im allgemeinen während des ganzen Prozesses aus-serordentliche Sympathie für den Metropoliten, als ein klares und im voraus gekennzeichnetes Opfer der Bolschewiken, zeigte. (Aus dieser Aufzählung schließen wir jene "Besucher" aus - Rotarmisten, Vertreter der Fabrik-Komitees und kommunistischer Parteizellen -, die sich vorsichtshalber auf Anordnung der Machthaber in großer Anzahl nur dazu ins Tribunal begeben hatten, um eine den Absichten der Staatsmacht entsprechende Stimmung zu schaffen).
Eine weitere bemerkenswerte Persönlichkeit in diesem Prozeß, die nach dem Metropoliten beträchtliche Aufmerksamkeit auf sich zog, war Archimandrit Sergij (im weltlichen Stand V.P.Schein, ein früherer Angehöriger der Staatsduma = Parlament). Große Gemeinsamkeit und gleichzeitig ein scharfer Kontrast mit dem Metropoliten kennzeichneten ihn. Gemeinsamkeit im tiefen Glauben und in der Bereitschaft zum Leiden - Verschiedenheit im Charakter und im Temperament. Der Metropolit fürchtete den Tod nicht, suchte ihn jedoch auch nicht; ruhig ging er dem ihn erwartenden Schicksal entgegen, indem er sich dem Willen Gottes anheimstellte. Vater Sergij schien bewußt "für den Glauben leiden" zu wollen. Daher seine flammenden, begeisterten Reden im Gericht, die sich von den ruhigen und knappen Ausführungen und Antworten von Vladyka unterschieden. Man fühlte noch den alten politischen Kämpfer in Vater Sergij. Etwas weit über die Politik Hinausgehendes durchdrang die ganze Persönlichkeit des Metropoliten. Der eine, ein Märtyrer der ersten Jahrhunderte des Christentums, welcher in seinen Qualen freudig über die verblüfften Henker triumphierte - der andere, ein ehrwürdiger, ruhiger, der Welt entrückter, ganz in Kontemplation und Gebet versunkener heiliger Einsiedler jener Epoche: Vater Sergij und der Metropolit erschienen wie eine Verkörperung der zwei Prototypen jener alten Zeiten.
Der Vorsitzende der Vereinigung Petersburger Gemeinden namens J.L. Novizkij, Professor der Petersburger Universität, ein ruhiger, klarer Mann, fest in seinen Aussagen, und der frühere Rechtsanwalt I.M. Kov‚agov, der sich von vornherein in sein Los geschickt hatte, seinen "Richtern" kühn ins Gesicht blickte und nicht mit sarkastischen Ausfällen kargte - solcher Art waren die anderen zwei Opfer von jenen vier, die zum größeren Triumph der sowjetischen Macht und zur Stärkung der im Entstehen begriffenen "Lebendigen Kirche" zum Tode verurteilt wurden ...
Außer dem Metropoliten wurden zur Verantwortung gezogen: Bischof Venedikt, die Vorsteher fast aller Petersburger Kathedralkirchen, die Professoren der Geistlichen Akademie, Studenten des Theologischen Instituts und der Universität usw. Der übrige, größere Teil der Angeklagten bestand aus Leuten "verschiedenen Standes und Ranges", die mehr oder weniger zufällig bei Straßenunruhen während der Konfiszierung der Miliz in die Netze geraten waren. Darunter befanden sich Frauen, Greise und Halbwüchsige: da war irgendein Zwerg mit einer schrillen Stimme, der den tragischen Ereignissen des Prozesses eine komische Note verlieh; da war eine Arzthelferin, die "konterrevolutionärer" Hysterie bezichtigt wurde, in die sie beim Eindringen der sowjetischen Kommission in die Kirche verfallen sei; da war sogar irgendein Perser, ein Schuhputzer und Mohammedaner, der, wie sich herausstellte überhaupt kein Russisch verstand, und dennoch wegen "Widerstand bei der Beschlagnahme der kirchlichen Wertgegenstände" belangt wurde; usw... Mit einem Wort, dieser Teil der Angeklagten stellte eben ein gewöhnliches, der Zusammensetzung nach äußerst zufälliges Bruchstück der buntfarbigen Straßenmenge dar... Es war offensichtlich, daß niemand überhaupt daran gedacht hatte, eine sorgfältige Auswahl der Angeklagten zu treffen. Dazu war gar keine Zeit...
Der Sitzungssaal war riesengroß; er faßte, nach den Emporen zu schließen, etwa 2500-3000 Menschen. Und nichtsdestoweniger war er während des Prozesses ständig überfüllt. Man kann sagen, daß während der Wochen der Verhandlung ein beachtlicher Teil der Petersburger Bevölkerung durch diesen Saal ging. Nichts bremste den Zustrom des Publikums: weder die mitunter ermüdende Eintönigkeit der Strafverhandlung, noch die Treibjagd, die am zweiten Prozeßtag vor dem Gebäude der Philharmonie veranstaltet wurde und bei der einige Hundert (von dem Publikum, das die Eröffnung der Sitzung erwartete) erwischt wurden, die bis zur Beendigung des Prozesses eingesperrt blieben, noch schließlich das Risiko und die Gefahr, welche dem Publikum im eigentlichen Gerichtssaal drohten.
Hier fanden wiederholt Verhaftungen statt - von Personen, die angeblich zugunsten der Angeklagten demonstrierten (Demonstrationen zugunsten der Anklage wurden natürlich sehr wohlwollend aufgenommen). Die Herren im Saale aber waren eigens "abkommandierte" Besucher. Ihrer gab es immer sehr viele. Das übrige Publikum saß gewöhnlicherweise schweigsam, demütig da - nur mit wehmütigen Gesichtern und nicht immer zurückgehaltenen Tränen, wodurch es seine tiefe, heimliche Erregung kundtat.
"Führt die Angeklagten herein" - ordnete der Vorsitzende an. Es herrschte Todesstille, als aus der entferntesten Ecke des Saales die Prozession auftauchte. Zuvorderst schritt der Metropolit in geistlicher Kleidung und mit seinem Hirtenstab in der Hand. Hinter ihm kam Bischof Venedikt, und dann folgten die einfachen Geistlichen und hinter ihnen die übrigen Angeklagten. Beim Anblick des Metropoliten stand das Publikum auf. Er segnete die Anwesenden und setzte sich dann.
Nun begann die unendlich ermüdende, formelle Vernehmung der Angeklagten (Vornamen, Familiennamen, Alter, Vorbestrafung u.ä.), die den ganzen Tag dauerte. Zur Verlesung der Anklageakten schritt man erst am Montag, den 12. Juni. Auf welche Weise erhoben die Bolschewiken ihre Anklage gegen den Metropoliten und die übrigen Angeklagten? Ganz einfach. In ihren Akten gab es Dutzende von Einzeldelikten, die sich anläßlich einzelner Vorfälle bei der Beschlagnahmung der Wertgegenstände in verschiedenen Petersburger Kirchen und zu verschiedenen Zeitpunkten ergeben hatten. Wenn es die Schaffung des Straffalles erforderte, wurden alle diese Delikte zu einem ganzen "zusammengeheftet" (im buchbinderischen Sinn), und alle darin dargelegten Ereignisse wurden als Resultat der böswilligen Aufwiegelung seitens der "verbrecherischen Gesellschaft" gebrandmarkt, die aus dem Metropoliten und anderen Personen, hauptsächlich den Mitgliedern der Verwaltung der Vereinigung Petersburger Orthodoxer Gemeinden, bestand. In der Anklageformulierung wurde dem Metropoliten angelastet: a) daß er mit der Sowjetmacht in Petersburg mit dem Ziel in Verhandlungen trat, die Aufhebung oder die Milderung der Dekrete über die Konfiszierung der Kirchengüter zu erreichen, b) daß er und seine Komplizen dabei im Einvernehmen mit der internationalen Bourgeoisie stünden, und c) daß die genannten Angeklagten zur Aufwiegelung der Gläubigen gegen die sowjetische Macht als Mittel gewählt hätten... die Verbreitung von Kopien der (oben erwähnten) Erklärungen des Metropoliten an die "Pomgol" Kommission unter der Bevölkerung.
Diese Formulierung spricht für sich selbst. Es genügt, darauf hinzuweisen, daß allein die Tatsache der Gesprächsaufnahme mit der sowjetischen Macht als ein Verbrechen dargestellt wird: Verhandlungen, die darüber hinaus auf deren Initiative entstanden waren und mit einer Übereinkunft abgeschlossen wurden.
Nach der Verkündigung der Anklageschrift schritt das Gericht zum Verhör der Beschuldigten in Sachen der gegen sie erhobenen Anklagen. Als erster wurde der Metropolit verhört.
Einige Stunden lang (am 12. und 13. Juni) überschütteten ihn die Kläger und die Richter mit Fragen, auf die er, ohne sich im geringsten aufzuregen und ohne sich einen Augenblick lang zu vergessen mit seiner klaren, ruhigen Stimme kurze, kategorische, erschöpfende und völlig eindeutige Antworten gab.
Das Verhör des Metropoliten wurde hauptsächlich in dreifacher Perspektive geführt: a) was die Haltung des Metropoliten zu den Resolutionen der Karlowitzer Synode anbetrifft (über diese Beschlüsse wurde übrigens in dem Prozeß sehr viel gesprochen, fast noch mehr als über die Konfiszierung selber), b) hinsichtlich des Verhaltens des Metropoliten zu den Dekreten über die Beschlagnahmung der Wertgegenstände, und c) hinsichtlich der oben erwähnten zwei Erklärungen des Metropoliten an die "Pomgol".
Auf die erste Frage antwortete der Metropolit, daß ihm die Beschlüsse der Karlowitzer Synode nicht bekannt seien - weder offiziell noch privat. Auf die zweite Frage erklärte der Metropolit, daß er es für unerläßlich hielt und immer noch hält, alle kirchlichen Wertgegenstände für die Rettung der Hungernden abzuliefern. Aber er konnte und kann keine Methode der Konfiszierung von Wertgegenständen segnen, die von der Sicht eines jeden Christen aus eine deutliche Lästerung darstellt.
Der Schwerpunkt jedoch liegt - was die persönliche Verantwortung des Metropoliten anbetrifft - in der dritten Frage enthalten. Man wollte ständig Angaben aus ihm herauspressen - und zwar mittels vielfältigster und heimtückischster Fragen -, wer in Wirklichkeit der Inspirator und Autor der an die "Pomgol" abgegebenen Erklärungen war. Völlig durchsichtig wurde ihm klargemacht, daß er, falls er die "Autoren" nennen, oder sich sogar von dem Inhalt seiner Erklärungen lossagen würde, gerettet sein würde.
Wir neigen zu der Annahme, daß diese verfüh-rerischen Suggestionen in gewissem Grade aufrichtig waren. Die Bolschewiken bezweckten durchaus nicht, den Metropoliten um jeden Preis umzubringen. Sie hätten es wahrscheinlich vorgezogen, ihn moralisch zu vernichten. Wenn der Metropolit wegen der Standhaftigkeit seiner Überzeugungen erschossen wird, dann könnte das eine heikle Sache werden. Wenn der Metropolit dagegen bereut, sich unterwirft, erniedrigt wird, moralisch entthront und "gnädig" verschont wird, dann wäre so ein Resultat viel verlockender für die sowjetischen Machthaber, und noch mehr für die in dieser Sache hinter ihr stehende "Lebendige Kirche".Das war so klar, daß die an dem Prozeß Beteiligten und sogar das Publikum jedesmal, wenn dem Metropoliten diesbezügliche Fragen gestellt wurden, besonders die Ohren spitzten. Daß die Sowjetmacht hier ein "Spiel" auf Leben und Tod trieb, klang sowohl im Ton als auch in der Abfassung der Fragen durch. Aber leider fand sich in diesem Spiel kein Partner für die sowjetische Macht. Der Metropolit schien die ihm entgegengestreckten "Rettungsringe" gar nicht zu bemerken und, indem er dem Tribunal gerade ins Gesicht schaute, antwortete er fest und unabänderlich: "Ich alleine habe meine Erklärung gänzlich unabhängig konzipiert, geschrieben und abgesandt. Übrigens würde ich auch keine Einmischung in die Entscheidung solcher Fragen dulden, die ausschließlich meiner bischöflichen Zuständigkeit obliegen". Bei dieser Antwort lag in der Stimme des Metropoliten sogar ein etwas gebieterischer Ton, der ihm sonst überhaupt nicht eigen ist. Danach war für ihn persönlich alles beendet. Das ihm bestimmte Schicksal war nun endgültig. Allen Anwesenden war die seelische Größe dieses Menschen klar, der seine Freunde in der Not mit seinem Mönchsgewand, ja mit seinem eigenen Körper, vor den Bolschewiken abdeckte.
Dem Metropoliten wurde erklärt, daß sein Verhör beendet sei. Mit derselben unerschütterlichen Ruhe, mit einem klaren Lächeln auf den Lippen, begab er sich unter den Seufzern und dem verhaltenem Schluchzen des Publikums auf seinen Platz zurück.
Man muß festhalten, daß nur ein Kläger, namens Smirnov (zu Beginn der Vernehmung) versuchte, den Metropoliten mit dem ihm eigenen spöttischen Ton zu behandeln. Seitens des Verteidigers Guroviç erfolgte sofort ein scharfer Protest diesbezüglich. Er erklärte sowohl Smirnov als auch dem Tribunal, daß - was immer auch ihr persönlicher Glauben und ihre Überzeugung sein möge - niemand das Recht habe, mit einem Menschen, den die ganze Petersburger Bevölkerung in ehrfürchtiger Hochachtung hält, derartig umzugehen. "Wir wissen, daß Sie den Metropoliten hinrichten können, - sagte der Verteidiger - aber Sie haben kein Recht, ihn zu beleidigen oder derartige Kränkungen zuzulassen, und jedesmal, wenn so etwas passiert, wird die Verteidigung gewiß protestieren".
Der Protest der Verteidigung wurde vom Applaus des Publikums unterstützt. Der Vorsitzende des Gerichts gebot dem Publikum groben Einhalt, aber offensichtlich wurden doch hinter den Kulissen von jemandem, der Autorität besaß, gewisse ermahnende Maßnahmen hinsichtlich Smirnovs ergriffen. Zumindest verhielt dieser sich im weiteren Verlauf der Vernehmung des Metropoliten - was die Form anbetrifft - verhältnismäßig schicklich.
Einen unauslöschlichen Eindruck hinterließ auch das Verhör des Archimandriten Sergij. Mit klangvoller, entschlossener Stimme antwortete er auf die sich wie aus dem Füllhorn über ihn ergießenden Fragen. Er gestattete den Verhörern nicht, seine Situation zu mißbrauchen. Das Verhörsystem im sowjetischen Gericht besteht u.a. darin, daß zu ein und demselben Thema unendlich viele, sich in nur geringer Variante stets wiederholende Fragen gestellt werden. Eine grobe Methode, die darauf abgestellt ist, den Verhörten besser aus dem Konzept zu bringen. Vater Sergij schnitt diese Versuche sofort ab, indem er fest und bestimmt erklärte: "Auf diese Frage habe ich bereits geantwortet und ich möchte meine Antworten nicht wiederholen". Er duldete seitens des Tribunals und der Kläger nicht den üblichen spöttischen Ton dem zu Vernehmenden gegenüber. So wandte sich Smirnov, der anfangs Vater Sergij eine Reihe von Fragen über seine Herkunft, Ausbildung und vergangene Tätigkeit gestellt hatte, zum Schluß mit der Frage an ihn: "Sind Sie denn aus Überzeugung unter die Mönche geraten?" Vater Sergij richtete sich in seiner ganzen Größe auf, musterte Smirnov von Fuß bis Kopf mit einem vernichteten Blick und schleuderte ihm als Antwort entgegen: "Hören Sie mal, merken Sie gar nicht, wie kränkend Ihre Frage ist. Ich werde Ihnen darauf keine Antwort geben". Archimandrit Sergij mußte sich vor Gericht verantworten in seiner Eigenschaft als einer der Vorsitzenden der unglückseligen Vereinigung Petersburger Orthodoxer Gemeinden. Er wies die Behauptung (was völlig den Tatsachen entsprach), diese Verwaltung der Gemeinden würde sich angeblich mit Politik befassen, zurück. Persönlich jedoch erklärte er seine völlige Solidarität mit dem Metropoliten.
Der Vorsitzende eben dieser Verwaltung, Prof. J.P.Novitzkij, legte in seinen Erklärungen ausführlich ihre Tätigkeit dar und bewies anhand einer Reihe unwiderlegbarer Tatsachen, daß diese Aktivität sich ausschließlich im Kreis kirchlicher, die Gemeinde betreffender Fragen bewegte.
Der ehemalige juristische Berater der Lavra, I.M. Kov‚arov, der von den ersten Minuten des Prozesses an klar dessen unumgängliches Finale voraussah, gab auf die ihm gestellten Fragen kaltblütige, dem Sinn nach treffsichere und der Form nach oft bissige Antworten.
Aber wollen wir eingehend über das Verhalten der übrigen Angeklagten (man kann vermuten, daß sie bis jetzt wohlauf sind in Sowjetrußland) während ihrer Vernehmung sprechen. Es genügt festzustellen, daß die Geistlichkeit und im großen und ganzen der gebildete Teil der Angeklagten sich zumeist ruhig verhielten ohne jene panische Schmeichelei, die einem oft bei den Angeklagten in sowjetischen Gerichten auffällt. Es gab keine Fälle von Verleumdungen oder Unterstellungen in bezug auf andere Personen mit dem Ziel die Verantwortung abzuschieben. Viele verhielten sich sehr würdevoll, einige sogar heroisch, indem sie offen ihre Solidarität mit dem Standpunkt des Metropoliten bekundeten.
VII.
Das Verhör der Angeklagten, das fast zwei Wochen gedauert hatte, war zu Ende. Das Tribunal ging zur Vernehmung der Zeugen über.
Der wichtigste und interessanteste von ihnen, Vvedenskij, konnte durch Schicksalsfügung nicht vernommen werden. Am zweiten Prozeßtag, als die Leute aus dem Sitzungssaal auf die Straße herauskamen, schleuderte irgendeine ältere Frau einen Stein auf Vvedenskij, wodurch er eine Kopfverletzung davontrug. War diese Verletzung nun tatsächlich so schwer oder benutzte Vvedenskij den Vorfall, um einer Zeugenaussage im Tribunal zu entgehen - das ist schwer zu entscheiden. Auf jeden Fall erschien Vvedenskij "aus Krankheitsgründen" nicht mehr bei Gericht. Die Staatsanwaltschaft ersetzte ihn durch einen anderen, "gleichwertigen" Zeugen namens Krasnitzkij.
Als erstes wurde ein Mitglied der "Pomgol" verhört, der "Rektor der Universität Zinovjev" namens Kanatçikov, Dieser "Gelehrte" erklärte völlig unerwartet, in Widerlegung von allem, was sogar in der Anklageschrift anerkannt wurde, daß die "Pomgol" niemals auf irgendwelche Verhandlungen und Kompromisse eingegangen sei, und daß die vom Metropoliten in seinen Erklärungen formulierten Vorschläge von Anfang an abgelehnt worden seien. Als der Verteidiger Guroviç ihm seine eigene vorhergehende Aussage entgegenhielt (die inhaltlich dem, was der Zeuge eben behauptet hatte, genau zuwiderlief), erklärte Kanatçikov ohne jegliche Verlegenheit, daß er ein seltsam gebautes Gedächtnis habe, er - ein Zeuge - sei eben ein Mensch von schematischer Veranlagung, an einzelne Fakten würde er sich nie so genau erinnern. Diese originelle Erklärung wurde auf Verlangen des Verteidigers vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommen.
Darauf wurde der Zeuge Krasnitzkij in den Saal geführt: ein noch nicht besonders alter Mann von etwa 40-45 Jahren, groß, hager, kahlköpfig, mit bleichem Gesicht und dünnen, blutleeren Lippen, im Priesterrock. Mit resoluten Schritten und frecher Miene begab er sich an seinen Platz und begann seine "Aussage". Und mit jedem Wort, mit jedem Ton dieser gemessenen und ruhigen, schneidend metallischen Stimme, senkte sich immer mehr tödliches Dunkel auf die Häupter der Angeklagten. Die Rolle des Zeugen war klar. Er war offensichtlich ein "Justizmörder", dessen Aufgabe darin bestand, durch böswillige Insinuationen und durch bewußt falsche Verallgemeinerungen jene Leere auszufüllen, die in diesem Verfahren anstelle von Beweisen gähnte. Und man muß sagen, daß der Zeuge seine Rolle äußerst sorgfältig spielte. Die Worte, die von seinen schlangenartigen Lippen fielen, waren richtige Schlingen, welche dieser Mensch im Priestergewand und mit Brustkreuz, der Reihe nach jedem der Angeklagten um den Hals warf. Lüge und Klatsch, die verantwortungslose und giftige Bezichtigung konterrevolutionärer Ideen: all diese Mittel wurden von dem Pfeiler der "Lebendigen Kirche" in Gang gesetzt.
Die Mitglieder des Tribunals und die Ankläger selber traten zeitweise vor Krasnitzkij in den Hintergrund. Er übertraf sie sogar noch in seinem Bestreben, die Angeklagten zu vernichten. Er glich einer Verkörperung Judas'... irgendwie wurde es unheimlich und drückend im Saal... alle, sogar das Tribunal und die Kläger mit eingeschlossen - ließen die Köpfe hängen. Allen war es unbehaglich.
Schließlich endete auch diese Folter besonderer Art. Krasnitzkij hatte alles gesagt, was er für nötig hielt. Weder das Gericht, noch die Staatsanwälte - ein seltener Fall - stellten ihm eine einzige Frage. Alle wollten so schnell wie möglich die Gegenwart dieser schrecklichen Person loswerden, sie wollten frei atmen können.
Da erschallte die Stimme des Verteidigers Guroviç: "Ich möchte dem Zeugen Krasnitzkij einige Fragen stellen". Mit einem Stapel Zeitungen in der Hand, der sich als die "Diözesan-Nachrichten" der Jahre 1917 und 1918 herausstellte, fragte der Verteidiger Krasnitzkij, ob er der Verfasser der vielen damals in den "Diö-zesan-Nachrichten" mit der Unterschrift Krasnitzkij erschienen Artikel sei, in denen zum Widerstand gegen die Bolschewiken, ja sogar zu ihrer Vernichtung aufgerufen wird.
Krasnitzkij bekannte sich als Autor dieser Artikel und schickte sich schon an, gewisse Erklärungen anläßlich seiner politischen "Metamorphose" abzugeben, aber da wurdeer vom Vorsitzenden unterbrochen, der (allerdings etwas spät) meinte, daß "all dies nicht zur Sache gehöre". Dennoch gelang es der Verteidigung, von dieser Seite her die Persönlichkeit von Krasnitzkij noch einmal zu beleuchten. Den Umstand nutzend, daß dieser sich ziemlich über die "konterrevolutionäre Kadettenpartei" ausgebreitet hatte und dabei beinahe den ganzen Petersburger Klerus des "Kadettismus" (konstitutioneller Demokratismus) beschuldigt hatte, stellte die Verteidigung dem Zeugen eine Frage, worin seiner Meinung nach denn der Kern des politischen Programmes der Kadetten bestünde. "Sie kennen sich doch in politischen Programmen aus. Sie gehörten doch selber einer Partei an. Es scheint, Sie waren früher Mitglied der Russischen Nationalversammlung. - Ja. - Hielten Sie nicht im Dezember 1913 in dieser Versammlung einen Vortrag 'Über die Verwendung des Blutes der Christen durch die Juden'?" "Ja", - konnte der in Verwirrung geratene Krasnitzkij gerade noch hervorbringen. Der Vorsitzende eilte ihm wieder zu Hilfe, indem er verbot, weitere Fragen in dieser Richtung zu stellen. Aber das Ziel war schon erreicht. Die Figur des politischen Renegaten und Verräters war endgültig gezeichnet. J.S.Guroviç forderte die Aufnahme all dieser Vernehmungseinzelheiten ins Protokoll. Im Publikum - Erregung und entrüstete Blicke. Triumphierend, mit einem Lächeln auf den blutleeren Lippen, begibt sich Krasnitzkij zum Ausgang. Danach zeigte er sich nicht mehr im Gerichtssaal.
Als nächster wurde der Priester Bojarskij verhört, einer der Unterzeichner der oben genannten Erklärung in der "Pravda" vom 24. März, welcher sich später (nach dem Prozeß) der "Lebendigen Kirche" anschloß.
Dieser Zeuge täuschte die Erwartungen der Kläger und des Gerichtes. Von ihm erwartete man nämlich Aussagen von der Art wie die von Krasnitzkij; stattdessen lieferte er dem Tribunal eine heiße Apologie des Metropoliten, die umso mehr Eindruck hervorrief, als der Zeuge ein erfahrener Redner und populärer Prediger war. Das Tribunal und die Staatsanwälte, die eine solche Überraschung nicht erwartet hatten, scheuten sich nicht, auf verschiedene Weise ihre Unzufriedenheit mit dem Zeugen auszudrücken; sie stellten ihm zusätzliche Fragen, Bojarskij jedoch blieb stur auf seiner Position. Der Unmut verwandelte sich in offene Wut, als der nächste Zeuge Egorov, Professor der Technischen Hochschule, noch mehr den von den vorhergehenden Zeugen hervorgerufenen Eindruck verstärkte, indem er in allen Einzelheiten die Geschichte der Verhandlungen des Metropoliten mit der "Pomgol" darlegte (Evgorov war einer der Vertreter des Metropoliten) und schließlich durch seine wahrheitsgetreue Erzählung alle in der Anklageakte enthaltenen Schlußfolgerungen zu dieser Sache zunichte machte.
Die Verbitterung der Kläger und des Gerichtes war so groß, daß der Vorsitzende den Zeugen noch vor Beendigung seiner Aussage scharf unterbrach und völlig unerwartet eine Pause für einige Minuten verkündete.
In die Geheimnisse der sowjetischen Justiz eingeweihte Personen prophezeiten, daß eine solche Pause "nichts Gutes" bedeute und daß etwas "bevorstünde". Diese Vorsage bewahrheitete sich. Das Gericht kehrte nach etwa 10 Minuten zurück und gab das Wort an den Staatsanwalt Smirnov, der folgendes erklärte: Da aus der Aussage Egorovs klar hervorgehe, daß dieser einer Meinung mit dem Metropoliten und sein Komplize sei, erhebe er, Smirnov, gegen den Zeugen eine entsprechende Klage und beantrage die Hinzufügung von Egorov zu den in diesem Verfahren Angeklagten und seine unverzügliche Verhaftung. Wenn man auch "irgendetwas" erwartet hatte, so übertraf dieses Ereignis doch alle Vorahnungen. Im Publikum herrschten Bestürzung und Zeichen von Empörung. J.S.Guroviç bittet um das Wort und indem er zum Verteidiger von Egorov wird, sagt er in seiner Rede, daß im vorliegenden Fall der unzweifelhafte Versuch seitens der Anklage vorliege, die ihr unbequemen Zeugen zu terrorisieren, daß es in all dem, was Egorov aussagte, keinerlei Fakten gäbe, die gegen ihn sprechen würden (der Staatsanwalt selber hätte ja gar keine derartigen Angaben gemacht, so sehr sei er offensichtlich schon im voraus vom Erfolg seines Antrages überzeugt gewesen) und daß die Zustimmung des Gerichtes zu dem Antrag des Staatsanwaltes im wesentlichen einer Vernichtung des elementaren Rechtes der Angeklagten auf eine Verteidigung durch die Aussage von Zeugen gleichkäme.
Das Tribunal zog sich "zur Beratung" zurück und als es nach einigen Minuten zurückkehrte, verkündete es eine Resolution über die Gewährung des Antrages des Staatsanwaltes und daß gegen Egorov ein besonderes Verfahren eingeleitet werden muß. Egorov wurde auf der Stelle festgenommen. Solcher Art war die Stellung des Zeugen in der sowjetischen Justiz.
Man kann sich leicht vorstellen, was die restlichen Zeugen dieser Gruppe, besonders diejenigen, die auf Initiative der Verteidigung aufgestellt worden waren, fühlten und ahnten, als sie von diesem Vorfall erfuhren. Zu ihrem Glück "kürzte" das Tribunal die Liste der Zeugen und verschonte diese Personen von einem Verhör. Statt ihrer zogen in einer nicht endenden Reihe einige Tage lang Milizionäre, Agenten der ÇEKA und ähnliche Leute auf, die über die Umstände, unter denen dieser oder jener der Angeklagten (hauptsächlich aus der Anzahl der Straßenrebellen) festgenommen wurde, Zeugnis ablegten.
Bote 1990-5
Hl. Neomärtyrer Veniamin, Metropolit von Petrograd*
VIII .
Gewöhnlicherweise wird in komplizierten viele Tage dauernden Prozessen nach Abschluß der gerichtlichen Untersuchungen eine Pause für ein oder zwei Tage angesetzt, um beiden Seiten die Möglichkeit zu geben, sich vor der Debatte in dem von ihnen zusammengetragenen Material zu orientieren und "sich mit Argumenten einzudecken". Im vorliegenden Falle war die Pause um so unvermeidlicher, als die Verteidigung zum erstenmal erst in den Gerichtssitzungen mit der Sache vertraut geworden war. Im voraus die Untersuchungsmaterialen zu studieren, die eine Reihe von wuchtigen Bänden ausmachten, war weder die Möglichkeit, noch die Zeit vorhanden. Die Beendigung der vorläufigen Untersuchungen, die Übergabe an das Gericht und die Ansetzung der Sache zur Besprechung erfolgten mit solch blitzartiger Geschwindigkeit, daß die Verteidiger praktisch jeglicher Möglichkeit zur rechtzeitigen Einsichtnahme in die Sache beraubt waren. Es versteht sich natürlich von selber, daß all dies nur "Vorurteile der Bourgeoisie" waren! Das Tribunal erklärte ungeachtet der Proteste der Verteidigung, daß man nach zwei Stunden zur Debatte übergehen würde. Das Wort wurde den Staatsanwälten übergeben. Der Kernpunkt des Zweikampfes zwischen der Anklage und der Verteidigung lag in der Frage, ob man im vorliegenden Fall vom Vorhandensein einer "konterrevolutionären Vereinigung" reden könne. Bei einer positiven Antwort auf diese Frage war das Todesurteil für die Hauptangeklagten unvermeidlich (§ 62 des sowjetischen Strafkodex); bei einer negativen Antwort würden die Strafen auf eine langfristige Gefängnishaft hinauslaufen. Bei einer solchen Aussage denken wir sozusagen an ein akademisches Wortgefecht; im Grunde genommen war das Urteil - wie üblich in derartigen Fällen - schon lange vorher entschieden, was allen sehr wohl bekannt war. "Sie fragen, wo wir die kriminelle Organisation sehen" - rief Krasnikov -, "aber sie steht doch direkt vor Ihnen; diese Organisation ist die Orthodoxe Kirche selber mit ihrer streng gegliederten Hierarchie, ihrem Prinzip der Unterordnung der niederen klerikalen Ränge unter die höheren und mit ihren unverhüllten konterrevolutionären Intentionen". Fast drei Stunden lang stieß Smirnov wutentbrannt und fast hysterisch einzelne Worte und zusammenhanglose Satzfetzen, die jeglicher Grammatik entbehrten, hervor. Das einzige, das man verstehen konnte war, daß er "16 Jahre" fordert. Als er zuerst diese Forderung in den Saal schrie, stimmte dieser durch Applaus zu. Es applaudierte natürlich das "abkommandierte" Publikum, das für diesen Zweck noch durch einige Hundert Rotarmisten verstärkt wurde, die mit ihrem Kommandostab erschienen waren und die Emporen besetzten. Bedauerlich waren die unglückseligen Stenografinnen, die gezwungen waren, diesen "blutigen Unsinn" niederzuschreiben.
Nach der Rede des letzten Klägers begann das Plädoyer der Verteidiger. Als erster der Verteidiger sprach Professor A.A. Œiœilenko, der in seiner Rede eine genaue Analyse des Begriffes "kriminelle Vereinigung" gab und bewies, daß diese Qualifizierung im vorliegenden Falle völlig fehl am Platze war. Dann ging das Wort an den Verteidiger des Metropoliten, an J.S Guroviç.
Zu Beginn seines Plädoyers zeigte Guroviç, daß die Anklage versuchte, im vorliegenden Verfahren den Schwerpunkt auf das Gebiet mannigfacher historischer, politischer und anderer Exkurse, die mit dem Prozeß überhaupt nichts zu tun haben, zu verlagern. Derartige Angriffe sind charakterlos, unverantwortlich - sie verschleiern nur die absolute Hohlheit der Anklage hinsichtlich einer konkreten Haftung der auf der Anklagebank sitzenden Personen. Wenn der Verteidiger kurz bei diesen "Exkursen" verweilt, dann nur deshalb, weil auch in ihnen so zahlreiche schreiende historische Widersprüche und Unwahrheiten enthalten sind, so viele eindeutige Erfindungen, daß man sie einfach nicht übersehen kann.
Der Verteidiger gab dann eine kurze Analyse der von den Klägern erwähnten "historisch-politischen Ermittlungen" über die frühere Rolle und die Bedeutung des russisch-orthodoxen Klerus und zeigte, daß diese im besten Falle durch eine Tendenz zur Übertreibung und im übrigen durch eine klare Entstellung der Wahrheit zu kennzeichnen sind.
Als klares Beispiel des skrupellosen Umgangs der Kläger mit der Geschichte (und zudem der jüngsten Vergangenheit), nannte Guroviç den Hinweis der Staatsanwaltschaft auf den Bejlis Prozeß, bei der dessen Durchführung Krasnikov beschlossen hatte, die Schuld.... auf den russisch orthodoxen Klerus zu schieben. Ein größeres Hirngespinst kann man sich kaum vorstellen. Allen ist bekannt, daß der russische Klerus nicht nur unbeteiligt an der Anzettelung des unheilvollen Falls Bejlis war, sondern daß sogar umgekehrt, seine besten und gelehrtesten Vertreter gegen die blutige Verleumdung der Juden kämpften. Die damalige Justiz rannte lange in der erfolglosen Suche nach einem "günstigen" Experten innerhalb des orthodoxen Klerus umher. Keiner von ihnen ging auf diese Rolle ein. Man mußte mit dem berüchtigten katholischen Priester Pranaitis vorlieb nehmen, den man irgendwo in Sibirien aufgegabelt hatte und der keine Unterstützung von seinen Glaubensgenossen hatte.
Nicht nur das, der orthodoxe Klerus hatte offen gegen die antisemitische Demagogie in der Sache Beilis gekämpft. Gerade aus der Petersburger Geistlichen Akademie, deren Zöglinge und Professoren jetzt auf der Anklagebank sitzen, war zum Kiever Prozeß einer der namhaftesten Gelehrten, nämlich Professor Troizkij, erschienen. Er unternahm eine lange, uneigennützige und eigenverantwortliche Arbeit in der Aufdeckung jener jahrhundertelangen blutigen Legende, auf welche der Prozeß Beilis gründete. Es ist weitgehend seinem mannhaften Eintreten für die Wahrheit zu verdanken, daß Rußland nicht durch einen Schuldspruch in der Sache Beilis geschändet wurde. Und nach all dem erlaubt sich die Anklage noch, den russisch orthodoxen Klerus mit der Anzettelung des Beilis Prozesses zu bezichtigen.
"Ich bin glücklich" - sagte der Verteidiger -, "daß ich, als ein Jude, in diesem historischen, für die russische Geistlichkeit sehr traurigen Moment, vor der ganzen Welt dieses Gefühl aufrichtiger Dankbarkeit bezeugen kann, welches - und davon bin ich überzeugt - das ganze jüdische Volk dem russisch orthodoxen Klerus wegen seines damaligen Verhaltens in der Sache Bejlis gegenüber hegt".
Heftige Erregung unter den Angeklagten. Die zu dem Verfahren herangezogenen Professoren der Geistlichen Akademie und viele von den angeklagten Geistlichen können die Tränen nicht zurückhalten. Nach einer kurzen Pause setzte der Verteidiger sein Plädoyer fort. Er erklärte, daß die Verteidigung sich von nun an streng innerhalb der Grenzen des Verfahrens bewege, um der Anklage keine Möglichkeit zu geben, durch künstliche Handgriffe die von der faktischen Seite her totale Bodenlosigkeit des vorliegenden Prozesses zu vertuschen.
Indem Guroviç die eigentliche "Technik" bei der Schaffung dieses Verfahrens entlarvte, nämlich die rein mechanische Aneinanderreihung einzelner Delikte und Protokolle, die weder inhaltlich noch zeitlich zusammenhingen und nichts Gemeinsames hatten, legte er mit allen Einzelheiten die Entstehungsgeschichte des Straffalles dar. Er skizzierte die ganze Vergangenheit des Metropoliten, wobei er auf die Züge seines Charakters und seiner Aktivität hinwies, die den Lesern schon bekannt sind. "Eine der örtlichen Zeitungen - sagte er unter anderem - schrieb über den Metropoliten (offensichtlich wollte sie ihn verletzen), daß er den Eindruck eines 'gewöhnlichen Dorfpfaffen' hervorriefe. An diesen Worten ist etwas Wahres. Der Metropolit ist durchaus nicht der prächtige 'Kirchenfürst', als den ihn die Anklage mit Gewalt hinstellen möchte. Er ist ein demütiger, schlichter, sanfter Hirte der Gläubigen, und gerade in dieser seiner Einfachheit und Demut liegt seine ungeheuere moralische Stärke, sein unwiderstehlicher Reiz. Vor der sittlichen Schönheit dieser lichten Seele müssen sogar seine Feinde sich verneigen. Sein Verhör durch das Tribunal ist allen in Erinnerung. Es ist niemand ein Geheimnis, daß in den schweren Stunden dieses Verhörs, sein weiteres Schicksal im Grunde genommen von ihm selber abhing. Er hätte nur ein wenig der Verlockung nachgeben müssen, nur ein bißchen von dem zugeben brauchen, was die Anklage so begierig war, zu konstatieren, und er wäre gerettet gewesen. Er ging jedoch nicht darauf ein. Ruhig, ohne Aufforderung, ohne Geziertheit lehnte er solch eine Rettung ab. Wären viele der hier Anwesenden - ich meine natürlich die über ihn herfallenden Leute - zu solch einem Heldentum fähig? Sie können den Metropoliten vernichten, aber Sie können nicht seine Tapferkeit und den großen Edelmut seines Denkens und Handelns leugnen".
Weiterhin umriß Guroviç die Aktivität der Petersburger Vereinigung Orthodoxer Gemeinden, die Lage der örtlichen Geistlichkeit, die Stimmung der gläubigen Massen... Besonders lange hielt der Verteidiger sich bei den Rädelsführern der "Lebendigen Kirche" auf, in denen er die wahren Schuldigen und Urheber dieses Strafprozesses sah. Er sagte voraus, daß die Sowjetmacht früher oder später von diesen jetzt besonders große Gunst genießenden Leuten enttäuscht sein würde. Die von ihnen geschaffene "Sekte" wird keinen Erfolg haben - das kann man ganz sicher sagen. Ihre Schwäche liegt nicht nur im Fehlen jeglicher Verwurzelung in der gläubigen Bevölkerung und nicht in der Nichtannehmbarkeit dieser oder jener Thesen. In der Geschichte gab es Beispiele, daß auch im Grunde genommen sinnlose Ideen und Sekten Erfolg hatten, zuweilen sogar einen anhaltenden. Aber dazu war eine Voraussetzung notwendig. Die Sekte stellt am Anfang ihres Aufkommens immer eine Opposition, eine Minderheit dar, und dann das Verfolgungsobjekt der Mehrheit. Der heroische Widerstand gegen die Mehrheit, die Macht, die Gewalt, zieht oftmals die Masse auf die Seite der sektiererischen "Aufrührer". Im vorliegenden Fall ist es bei weitem nicht so. Hinter der "Lebendigen Kirche" steht, allen sichtbar, die zivile Sowjetmacht mit allen ihr zur Verfügung stehenden "Skorpionen" und Zwangsapparaturen. Durch Zwang jedoch wird keine Überzeugung geschaffen oder vernichtet. Die mit Erlaubnis und Gutheißung der atheistischen "Anführer" eingeleitete "kirchliche Revolution" kann echte Christen - sogar von den Sympathisierenden - nicht anziehen. Das Volk kann wohl dem reichen und mächtigen Saulus glauben, nachdem er, in einen Paulus verwandelt, aus eigenem Antrieb Reichtum und Stellung für das Hemd des Armen, Gefängnis und Verfolgungsqualen eingetauscht hat. Wandlungen in umgekehrter Richtung schaffen nicht nur keine Popularität, sondern werden auf entsprechende Weise noch angeprangert. Leute, die vom Lager der dem Untergang Geweihten ins Lager der Frohlockenden überwechseln und ihren früheren Brüdern zudem noch Fesseln und den Verderb bereiten - wer von den wahrhaft Gläubigen würde ihnen folgen?
Nein, die Hoffnungen, welche die Sowjetmacht auf den neuen "Bundesgenossen" gesetzt hat, werden sich nicht erfüllen. In Bezug auf die Erstellung der Anklage selber meinte der Verteidiger, daß diese keine ernsthafte Kritik verdiene. Die Formulierung der Anklage wäre schlechthin anekdotisch gewesen, wenn sich nicht tragische Perspektiven hinter ihr abgezeichnet hätten. Dem Metropoliten wird die Tatsache angelastet, daß er mit der Sowjetmacht Gespräche über das Thema der "Änderung oder Milderung der Dekrete über die Konfiszierung der kirchlichen Wertgegenstände" führte. Aber wenn dies ein Verbrechen ist, welche Rolle würden sie dann - so sollen die Kläger einmal nachdenken - dem Petersburger Sowjet zuschreiben, auf Veranlassung dessen diese Verhandlungen ja begonnen wurden, auf dessen Wunsch sie fortgesetzt wurden und zu dessen Zufriedenheit sie endeten.
Wie steht es um die Beweise? Es wäre natürlich völlig absurd, über den Beweiswert jener kompakten Phantastik in den Anklageakten und den Stellungnahmen der Staatsanwälte zu sprechen in Bezug auf die "internationalen Komplotts", an denen der Metropolit und die anderen Angeklagten beteiligt gewesen seien. Übrigens liegt auch nicht mehr Beweiskraft in dem anderen, wenigstens um Konkretheit bemühten Teil der Anklage, der sich auf die angebliche Aufwiegelung der gläubigen Bevölkerung gegen die Sowjetmacht durch den Metropoliten bezieht.
Worin sieht man die Beweiskraft dieser Handlung? Allein darin, daß der Metropolit auf einer Schreibmaschine erstellte Kopien seiner Erklärung an die "Pomgol" durch ihm nahestehende Personen angeblich im Volk verteilt habe.
Die Verteidigung streitet die Tatsache einer ähnlichen Verbreitung ganz ab. Es erübrigt sich festzustellen, daß die genannten Erklärungen weder nach der Form noch dem Inhalt überhaupt nicht der Vorstellung eines Aufrufes eines geistlichen Hirten an seine Herde entsprechen. Aber ganz abgesehen davon spricht gegen diese Beschuldigung die harte Wirklichkeit und die Logik der Ereignisse. Die Verteidigung legte eine Reihe von Nummern sowjetischer Zeitungen vor, aus denen klar hervorgeht, daß noch bis zur Beschlagnahmung und sogar noch während dieser die Erklärungen des Metropoliten an die "Pomgol" mehrmals von der sowjetischen Presse veröffentlicht wurden. Folglich sorgte die sowjetische Presse selber dafür, daß Zehntausende von Exemplaren der Erklärungen des Metropoliten unters Volk kamen. Was für eine Bedeutung und was für ein Ziel könnten - verglichen mit solch einer Massenverteilung - die wenigen, auf einer Schreibmaschine angefertigten Dutzende von Kopien haben (allerhöchstens 100-150 Kopien, nach Mutmaßung der Anklage)? Den Metropoliten unter den gegebenen Umständen eines derartigen Vergehens zu bezichtigen - kommt es nicht der Beschuldigung von jemand gleich, der die Ausbreitung eines Feuers, das schon von allen Seiten ein riesiges Gebäude erfaßt hat, dadurch begünstigen wollte, daß er ein brennendes Streichholz in die Flammen warf? ...oder von jemand, der mit der üblen Intention, das Hochwasser noch zu vermehren, sich auf die ihm entgegenstürmenden Wellen warf und... ein Glas Wasser auf sie goß?
Alle derartigen, von den Klägern vorgebrachten "Fakten" bezeugen eigentlich nur eines: daß die Anklage überhaupt keinen Boden unter den Füßen hat. Das ist allen klar. Aber der ganze Schrecken der Lage besteht darin, daß diesem Bewußtsein die Gewißheit der Rechtfertigung, wie sie hätte ausfallen sollen, bei weitem nicht entspricht. Im Gegenteil, immer mehr wächst das unbezwingbare Vorgefühl, daß ungeachtet des faktischen Zusammenbruchs der Anklage einige Angeklagte - unter ihnen auch der Metropolit - dem Untergang geweiht sind. In der Dunkelheit, welche die verborgene Seite der Sache verhüllt, ist deutlich ein weit geöffneter Abgrund sichtbar, in den die Angeklagten unerbittlich "von irgend jemand" gestoßen werden... Diese Vision herrscht finster und mächtig über den äußerlichen juristischen Formen des Prozesses, und keiner kann von diesen Formen getäuscht werden.
Zum Abschluß sagte J.S. Guroviç etwa folgendes: "Worin endet dieses Verfahren? Was wird die unvoreingenommene Geschichte einmal darüber aussagen? Die Geschichte wird feststellen, daß im Frühjahr 1922 in Petersburg die Beschlagnahmung der kirchlichen Wertgegenstände durchgeführt wurde, daß sie in Übereinstimmung mit den Berichten der verantwortlichen Vertreter der sowjetischen Verwaltung im großen und ganzen 'glänzend' und ohne irgendwelche ernste Zusammenstöße mit den gläubigen Massen verlief.
Was sagt der Historiker weiter, der diese unbestreitbare Tatsache feststellt. Sagt er, daß ungeachtet dessen und zur Empörung der ganzen zivilisierten Welt die Sowjetmacht es für unerläßlich hielt, Venjamin, den Petersburger Metropoliten und einige weitere Personen zu erschießen? Das hängt von Ihrem Urteilsspruch ab.
Sie sagen mir, daß Ihnen die Meinungen der Zeitgenossen und das Verdikt der Geschichte egal seien. Das kann man leicht sagen, - aber tatsächlich in dieser Beziehung innerlich gleichmütig zu sein, ist unmöglich. Und ich möchte auf diese Unmöglichkeit hoffen.
Ich bitte und ersuche Sie um nichts. Ich weiß, daß alle Bitten, alles Flehen, alle Tränen für Sie bedeutungslos sind, - ich weiß auch, daß in diesem Prozeß für Sie an erster Stelle die politische Frage steht, und daß das Prinzip der Objektivität bei ihren Urteilen keine Anwendung findet. Der Vorteil oder der Nachteil ist für die Sowjetmacht. Von dieser Alternative werden Ihre Urteile bestimmt. Wenn es um des größeren Triumphes der Sowjetmacht willen notwendig ist, den Angeklagten "zu entfernen", dann ist er dem Untergang geweiht, ungeachtet der objektiven Bewertung der ihm angelasteten Beschuldigung. Ja, ich weiß, solcher Art ist die Losung. Aber werden Sie beschließen, sie in diesem Verfahren von so ungeheuerer Bedeutung in die Tat umzusetzen? Sind Sie entschlossen, dadurch vor dem Gesicht der ganzen Welt anzuerkennen, daß dieser sogenannte 'Gerichtsprozeß' nur irgendeine gräßliche Heuchelei ist? Wir werden es sehen...
Sie müssen natürlich bestrebt sein, in diesem Prozeß einen Gewinn für die Sowjetmacht zu erzielen. Passen Sie jedenfalls auf, daß Sie keinen Fehler machen... Wenn der Metropolit für seinen Glauben stirbt, um seiner grenzenlosen Hingabe an die gläubigen Massen wegen - dann wird er gefährlicher als jetzt für die Sowjetmacht... Ein unverbrüchliches Gesetz der Geschichte warnt Sie, daß der Glaube auf dem Blut der Märtyrer wächst, erstarkt und gedeiht... Halten Sie sich daran, denken Sie nach und... schaffen Sie keine Märtyrer..."
Es versteht sich von alleine, daß wir nur einen ganz kurzen Auszug aus dem Plädoyer des Verteidigers angeführt haben.
Im Zusammenhang mit der Rede von J.S. Guroviç darf man einen Umstand nicht vergessen, der höchst charakteristisch ist für die nicht nur unter den Gläubigen, sondern auch unter den Kommunisten (natürlich verhältnismäßig niedriger Ränge) durch den Prozeß geschaffenen Atmosphäre.
Angesichts der Applause, welche die blutigen "Refrains" von Smirnov begleiteten, befürchtete die Verteidigung Manifestationen seitens des tatsächlichen, "freien" Publikums... Daher versuchten die Verteidiger noch vor ihrer Rede das Publikum zu überzeugen, auf jegliche äußere Kundgebung ihrer Gefühle zu verzichten und zwar sowohl im Interesse der Angeklagten als auch des Publikums selber, das allerlei Repressalien unterworfen werden könnte. J.S. Guroviç hielt es sogar für sehr wichtig, in seiner Rede das Publikum noch einmal darauf hinzuweisen; er sagte u.a., er bitte und hoffe, daß alle - sowohl Feinde als auch Freunde - ihn mit Aufmerksamkeit und vor allem mit der notwendigen Ruhe anhören werden. "Vergessen Sie nicht - fügte er hinzu - daß ich im Namen eines Mannes spreche, der zum Tode verurteilt werden kann; den Worten eines Sterbenden muß man in ehrfürchtiger Stille zuhören".
Aber so lange und gewaltsam die Stimmung des Publikums auch verhalten gewesen sein mag, sie brach nun doch hervor, und dieser Moment fiel mit dem Ende der Rede von J.S. Guroviç zusammen, die von den lange nicht verstummenden Applausen übertönt wurde. Das Tribunal erregte sich, es wollte "Maßnahmen ergreifen", aber es stellte sich heraus, daß an den Applausen die zahlreichen Kommunisten, die einen Teil des Saales besetzt hatten, den lebhafteren Anteil nahmen. Die so unerwartete Zusammensetzung der Applaudierenden erklärt sich dadurch, daß die gewöhnlichen "Massenkommunisten" von der Anzettelung dieses Prozesses gar nicht begeistert waren und, wie sich in der Folge zeigte, ziemlich offen ihre diesbezügliche Entrüstung zum Ausdruck brachten.
Das Verhalten des Tribunals zur Rede des Verteidigers ist auch nicht ohne Interesse. Man muß zugeben, daß sich das Publikum während der Rede äußerlich korrekt verhielt. J.S. Guroviç wurde kein einziges Mal unterbrochen (im ganzen nahmen seine Erklärungen zur Verteidigung des Metropoliten mehr als 6 Stunden in Anspruch). Man merkte auch, daß das Tribunal den Verteidiger mit voller Aufmerksamkeit anhörte. Womit kann man solch ein Verhalten des Tribunals erklären: durch die früher getroffene Entscheidung, dem Verteidiger volle Erklärungsfreiheit zu gewähren oder durch die Unerwartetheit des Aussprechens der bitteren Wahrheit, welche die sowjetischen Tribunale schwerlich oft zu hören bekommen - wir können es nicht beurteilen. Dem Publikum schien es sogar, daß das Tribunal während der Rede des Verteidigers zuweilen Zeichen von Mitgefühl und Erregung manifestierte. Das ist nicht unmöglich. Es ist immerhin sehr schwierig aus lebendigen Menschen vollkommene Marionetten zu machen, wie sehr sich die Bolschewiken auch bemühen mögen. Zu guter Letzt vollzogen die Mitglieder des Tribunals natürlich den Willen ihrer Vorgesetzten, aber vielleicht nicht ganz ohne eine gewisse innere Bitterkeit.
Fortsetzung und Ende folgt.
Bote 1990-6
Hl. Neomärtyrer und Bekenner Rußlands
Hl. Neomärtyrer Veniamin, Metropolit von Petrograd
IX
Die Gerichtsdebatte war zu Ende. Die Angeklagten hatten das letzte Wort. Der Vorsitzende ordnet an, daß von diesem Moment an der Prozeß nicht mehr stenographiert wird. Der Zweck dieser charakteristischen Anordnung ist völlig klar. Die Bolschewiken wünschen nicht, daß die Erklärungen, welche die Angeklagten in diesen tragischen Minuten abgeben, in der Bevölkerung Verankerung und Verbreitung finden...
"Angeklagter Vasilij Kasanskij", wendet sich der Vorsitzende an den Metropoliten, "Das letzte Wort steht Ihnen zu". Ohne Eile erhebt sich der Metropolit. Deutlich hebt sich seine hohe Gestalt ab. Im Saale ist alles erstarrt.
Zuerst stellte der Metropolit fest, daß von all dem, was im Gericht über ihn gesagt wurde, am deprimierendsten für ihn sei, daß die Kläger ihn einen "Volksfeind" genannt hätten. "Ich bin ein wahrer Sohn meines Volkes, ich liebe es und ich habe es immer geliebt. Ich schenkte ihm mein Leben und ich bin glücklich darüber, daß das Volk - richtiger das einfache Volk - mir dies mit Liebe vergalt; es erhob mich auf den Platz, den ich in der Orthodoxen Kirche einnehme".
Das war alles, was der Metropolit in seinem "letzten Wort" über sich sagte. Den restlichen, bei weitem größeren Teil seiner Rede widmete er ausschließlich Überlegungen und Klarstellungen zur Verteidigung einiger Angeklagter dar, unter Bezugnahme auf Dokumente und andere Fakten, wobei er ein hervorragendes Gedächtnis, Folgerichtigkeit und Gelassenheit an den Tag legte. Es stellte sich heraus, daß eine seiner Behauptungen - was er auch selber zugab - nicht bewiesen war. Dazu bemerkte er mit dem ihm eigenen, sanften Lächeln: "Ich denke, daß Sie mir in dieser Hinsicht auch ohne Beweise glauben. Aller Wahrscheinlichkeit nach rede ich jetzt zum letzten Mal in meinem Leben vor der Öffentlichkeit; einem Menschen in solch einer Situation glaubt man gewöhnlicherweise aufs Wort".
Der Augenblick war tatsächlich erschütternd und unvergeßlich. Allen war die ungeheuere moralische Stärke dieses Mannes klar, der in solch einem Augenblick sich selber vergißt, nur an das Unheil der anderen denkt und ihnen zu helfen strebt.
Auf die ehrfurchtsvolle Stille, welche auf die abschließenden Worte des Metropoliten folgte, erklang die Stimme des Vorsitzenden - eine Stimme, in der fast ein bis dahin abwesender weicher Ton anklang: "Sie haben ja die ganze Zeit über andere gesprochen; das Tribunal möchte wissen, was Sie über sich selber zu sagen haben". Der Metropolit, der sich schon gesetzt hatte, erhob sich wieder, blickte mit einem gewissen Zweifel auf den Vorsitzenden und sagte ruhig, aber bestimmt: "Über mich. Was soll ich Ihnen noch von mir selber sagen. Vielleicht nur noch eines... Ich weiß nicht, welches Urteil Sie über mich fällen - Leben oder Tod -, wie immer es jedoch ausfallen wird, ich werde mit der gleichen Ehrfurcht meine Augen nach oben wenden, ich werde mich bekreuzigen (dabei machte der Metropolit ein weites Kreuzzeichen) und sagen: Ruhm sei Dir, Herr, mein Gott, für alles..."
Solcher Art war das letzte Wort von Metropolit Venjamin. Es ist unmöglich, die Stimmung, welche im Publikum herrschte, wiederzugeben. So etwas ist noch schwerer zu beschreiben als zu erleben.
Das Tribunal legte eine Pause ein. Dann fuhren die Angeklagten mit ihren Erklärungen fort. Professor J.P. Novitzkij war sehr kurz. Er sagte, daß seine Verwicklung in diese Angelegenheit nur darin bestehe, daß er der Vorsitzende der Verwaltung der Vereinigung Orthodoxer Gemeinden war. An den ihm angelasteten Vergehen sei er völlig unschuldig. Aber wenn die Sowjetmacht in diesem Verfahren ein Opfer brauche, dann sei er bereit, ohne Zögern dem Tod entgegenzugehen, wobei er nur darum bitte, daß die Sowjetmacht sich darauf beschränken möge und die übrigen Angeklagten verschonen möge.
I.M. Kov‚arov sagte, daß er wisse, welches Los ihn erwartet. Wenn er zu seiner Verteidigung etwas hervorgebracht hätte, dann nur darum, um das allgemeine Bewußtsein zu festigen, daß er unschuldig stirbt.
Einen starken Eindruck rief das letzte Wort von Archimandrit Sergij hervor. Er zeichnete ein Bild vom asketischen Leben des Mönches und wies darauf hin, daß er, der sich von allen Erfahrungen und Aufregungen der äußeren Welt losgesagt und sich gänzlich der religiösen Betrachtung und dem Gebet hingegeben hat, nur noch mit einem schwachen, physischen Faden an diesem Leben hängt. "Meint das Gericht denn etwa, daß der Abbruch dieses letzten Fadens mich erschrecken kann. Kümmern Sie sich um Ihre Geschäfte. Ich bedauere Sie und bete für Sie".
Die Erklärungen der übrigen Angeklagten waren von keinem besonderen Interesse. Die Mehrheit erklärte, daß sie den Plädoyers der Verteidiger nichts hinzuzufügen habe.
Der Vorsitzende gab bekannt, daß das Urteil morgen (am Mittwoch, den 5. Juli) abends verkündet wird.
Zur Zeit der Urteilsverkündigung war der Saal fast leer. Das übliche Publikum war nicht zugelassen. Dafür waren die Emporen voll von Rotarmisten. Um 9 Uhr abends kam das Tribunal heraus, und der Vorsitzende verkündete das Urteil.
Zehn Personen wurden zum Tod durch Erschießung verurteilt: Metropolit Venjamin, Archimandrit Sergij, J.P. Novitzkij, I.M. Kov‚arov, Bischof Venedikt, N.K. Çukov (Vorsteher der Kathedrale der Gottesmutter von Kazan und Rektor des Theologischen Instituts), M.P. Çelzov (Erzpriester), N.F. Ognjev (Professor der Militär-Rechtlichen Akademie) und N.A. Elaçiç (ein früherer Hilfsstaatssekretär im Staatsrat). Die übrigen Angeklagten wurden zu Gefängnisstrafen von verschiedener Länge - mit Isolierung und ohne - verurteilt . Ein beachtlicher Teil der Angeklagten (hauptsächlich von dem Straßenvolk) wurde freigesprochen.
Die "Emporen" begrüßten das Urteil durch Applaus. Auf die Verurteilten, die Verteidiger und die wenigen Personen vom Publikum, denen es gelungen war, in den Saal einzudringen, machte das Urteil keinen besonderen Eindruck. Viele kannten seinen Inhalt schon seit vielen Tagen und waren vorbereitet darauf.
Es folgten sich hinziehende, quälende Tage. Berufungsklagen, Fahrten nach Moskau, Bemühungen, Begnadigungsgesuche beim VZIK (Allrussisches Zentralexekutivkomitte). Ein übles Vorzeichen des endgültigen Resultates war die abscheulich lange Schmähschrift von Krasnikov, die in der Moskauer "Izvestija" erschien, und worin dieser ehemalige Rechtsanwalt den schutzlosen und hilflosen Verurteilten den letzten Schlag in den Rücken versetzte und andeutete, daß von einer Begnadigung der ersten vier zum Tode durch Erschießen Verurteilten keine Rede sein könnte. Das Präsidium des VZIK handelte auch dementsprechend und änderte nur das Todesurteil der letzten sechs Verurteilten in langwierige Gefängnisstrafen um (Bischof Venedikt, Çukov, Bogojavlenskij, Çelzov, Ognjev und Elaçiç).
Am Montag, den 14. August 1922, wurde den Personen, die im Haus der Untersuchungshaft zur gewöhnlichen Ablieferung von Speisen für den Metropoliten, Vater Sergij, Novitzkij und Kovarov gekommen waren, erklärt, daß diese Häftlinge bereits "nach Moskau beordert und befördert" worden seien. Leute, die den den Bolschewiken eigenen Jargon verstanden, wußten, was dies bedeutete.
In der Nacht vom 12. auf 13. August wurden der Metropolit, Vater Sergij, Novitzkij und Kov‚arov aus dem Gefängnis abgeführt und einige Werst von Petersburg entfernt erschossen.
Es gibt einige Berichte (die unter Umständen mitgeteilt wurden, welche ihre Zuverlässigkeit garantieren) über die letzten Minuten der Hingerichteten...
Novitzkij weinte. Ihn bedrückte der Gedanke, daß er seine einzige Tochter von 15 Jahren als Vollwaise zurückläßt. Er bat darum, ihr als Andenken eine Strähne seiner Haare und die Silberuhr zu übergeben. Vater Sergij betete laut: "Vergib ihnen Herr - sie wissen nicht, was sie tun". Kovarov machte sich lustig über die Henker. Der Metropolit ging ruhig in den Tod, still Gebete flüsternd und sich bekreuzigend. So starben diese Leute.
Da sie eine Empörung unter der Petersburger Arbeiterschaft, die von dem Urteil hätte hervorgerufen werden können, fürchteten, wollten die Bolschewiken die Erschießung des Metropoliten in Petersburg nicht bekanntgeben und verbreiteten stattdessen das Gerücht, der Metropolit sei nach Moskau abtransportiert worden. Anderen Angaben zufolge wurden diese orthodoxen Märtyrer zur Station Porochovye an der Irinovskaja Bahnlinie gebracht und dort erschossen.
Vorsichtshalber wurden alle rasiert und in Lumpen gekleidet, damit man nicht erkennen sollte, daß Geistliche erschossen wurden.
Die Bevölkerung konnte lange nicht an den Tod des Metropoliten glauben. Es entstanden verschiedene Legenden, einer von denen zufolge die Bolschewiken den Metropoliten insgeheim irgendwo eingesperrt hätten. Das Aufkommen dieser Gerüchte war im übrigen günstig für das Ausbleiben einer offiziellen Mitteilung darüber, daß das Urteil "zur Vollstreckung gebracht wurde". Übrigens ist in diesen Legenden (die angeblich immer noch existieren) ein Körnchen Wahrheit enthalten, wie fast in allen Überlieferungen des Volkes: Physisch wurde Metropolit Venjamin getötet - darin besteht unglücklicherweise kein Zweifel - aber im Herzen des Volkes bleibt sein leuchtendes Bild immer lebendig...