Predigt zum Fest der Beschneidung des Herrn (Kol. 2:8-12; Lk. 2:20-21,40-52) (14.01.2026)
Details Eintrag
Liebe Brüder und Schwestern,
der Mensch gewordene Gott erniedrigt Sich dazu, nach der Sitte des Gesetztes am achten Tag nach der Geburt beschnitten zu werden (s. Lk. 2:21; vgl. Lev. 12; Num. 18:15). Der Gesetzgeber erfüllt somit Selbst das Gesetz. Solange der gesetzliche Kult im Tempel Bestand hat, respektieren der Herr und auch Seine Jünger die Vorschriften des Mosaischen Gesetzes, zumindest bis sich die ersten Nichtjuden zu Christus bekennen. Diesen wird die Bürde der Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Gesetzes dann nicht mehr auferlegt (s. Apg. 15:18,28). Nachdem Christus das Gesetz für uns alle erfüllt hat (s. Mt. 5:17), heißt es dementsprechend: „Ebenso seid auch ihr, meine Brüder, durch das Sterben Christi tot für das Gesetz, so dass ihr einem Anderen gehört, Dem, Der von den Toten auferweckt wurde; Ihm gehören wir, damit wir Gott Frucht bringen … Jetzt aber sind wir frei geworden von dem Gesetz, an das wir gebunden waren, wir sind tot für das Gesetz und dienen in der neuen Wirklichkeit des Geistes, nicht mehr in der alten des Buchstabens“ (Röm. 7:4,6). Das Gesetz war notwendig gewesen, damit sich die Juden des Alten Bundes als Gottes auserwähltes Volk etablieren konnten. Sie hatten ein von Gott an sie durch Moses gegebenes Gesetz, das sie kulturell, ethisch und geistlich über die heidnischen Völker erhöhte. Auch wenn das Gesetz für die Juden im Alten Testament keine Erlösung bringen konnte, denn die kam – auch für die in ihm Verstorbenen – erst durch Jesus Christus (s. 1 Petr. 3:19; Eph. 4:9), war das Gesetz dennoch „heilig, gerecht und gut“ (Röm. 7:12). Heilig war die Thora schon allein deshalb, weil sie die Offenbarung Gottes war, also die einzige authentische Quelle über den wahren Gott darstellte und dazu die gläubigen Juden vor dem Verderben bringenden Götzenkult bewahrte. „Denn alle Götter der Heiden sind Dämonen, der Herr aber hat die Himmel geschaffen“ (Ps. 95:6). Aber warum gedenken wir der Beschneidung des Herrn heute noch?
Nicht zufällig wird das Gesetz mit dem Gebot der Beschneidung identifiziert (s. Gen. 17:1-14; Gal. 2:3,7-9). Die Beschneidung im Alten Testament ist insofern die prototypische Verkündigung des Kreuztodes Christi, als dass der Heiland schon als achttägiger Knabe am Leib Schmerz empfindet und Blut vergießt. Demzufolge wird der Tod Christi im Neuen Testament durch die Teilnahme am Mysterium des Leibes und des Blutes Christi verkündigt (s. 1 Kor. 11:26; vgl. 10:16-17). Deshalb wagen wir zu behaupten, dass sich die Zugehörigkeit zum Volk Gottes im Alten Bund über den Ritus der Beschneidung definierte, im Neuen Bund hingegen über die Teilnahme an der heiligen Eucharistie.
In der Realität sehen wir aber, dass heutzutage weit über 90% der getauften Christen nie oder so gut wie nie die heilige Kommunion empfangen. Wie die Unbeschnittenen sich zur Zeit des Alten Bundes nicht bloß durch das Vorhandensein eines Teils ihrer Vorhaut von den frommen Angehörigen des Gottesvolkes unterschieden, so unterscheiden sich die nominellem Christen von den wahren Gläubigen nicht bloß dadurch, dass Letztere formal an einer bestimmten gottesdienstlichen Handlung teilnehmen. Die Parallelen zwischen damals und heute sind frappierend: die frommen Juden dienten voller Ehrfurcht ihrem Gott, strebten danach, Ihm zu gefallen, während die Heiden überhaupt keine Beziehung zu ihren „Gottheiten“ anstrebten und selbige nur durch ihre Opfergaben in Bezug auf rein irdische Dinge milde zu stimmen suchten. Hier – ehrfurchtsvolle Anbetung Gottes, da – lediglich auf irdische Vorteile bedachter Handel. Und heute ist es nicht anders. Die wahren Christen streben nichts mehr als die ewige Gemeinschaft (= Kommunion) mit Gott an, während die formal Gläubigen zeitliche Güter von Gott zu erhalten hoffen, sich für Gott als Solchen aber nicht interessieren. Das äußerst sich darin, dass sie die Heilige Schrift nicht kennen, an den Gottesdiensten nicht teilnehmen und auch im Alltagsleben nicht nach den Geboten Gottes bzw. nicht nach den kirchlichen Verhaltensnormen leben. „Opfer“ bringen getaufte Heiden wie ihre nicht getauften Vorläufer nur dann, wenn sie der Hilfe von oben bedürfen, wobei sie aber außer Acht lassen, dass Gott nicht das von ihnen will: „Denn hättest Du ein Opfer gewollt, hätte ich es gegeben, doch Brandopfer gefallen Dir nicht. Opfer ist Gott ein zerschlagener Geist, ein zerschlagenes und demütiges Herz wird Gott nicht verachten“ (Ps. 50:18-19) und „Gib Mir dein Herz, mein Sohn!“ (Spr. 23:26a). Damals wie heute suchen die einen das Seelenheil, während die anderen lediglich irdische, zeitliche Ziele verfolgen. Gleichwohl bezeichnen sich sowohl diese als auch jene als „gläubig“, wobei sie damit konträre, sich gegenseitig ausschließende Dinge meinen. Kategorien wie das Gericht Gottes, das ewige Leben oder das Königtum der Himmel haben für die zweite Gruppe, wenn überhaupt, nur einen metaphorischen Sinn. Das Verhalten solcher „Gläubigen“ offenbart in Wahrheit ihren faktischen Unglauben und kann bestenfalls als Aberglauben bezeichnet werden. Es ist somit ein toter Glaube (s. Jak. 2:14-26).
Zusammenfassend können wir also sagen, dass kirchliche („gesetzliche“) Vorschriften nicht an sich, also nicht durch das bloße Befolgen gewisser Gebets- oder Verhaltensnormen, heilsam für den Menschen sind, sondern vielmehr die lebendige Gemeinschaft mit dem Erlöser ermöglichen. Sie sind zweckdienlich, aber sie sind nicht das Ziel an sich. Darüber hinaus haben äußere Vorschriften (Fastenregeln, liturgische Formen, moralische Kodices) die Funktion, dem Menschen Halt und Orientierung in einer von Gott entfremdeten Umgebung zu verleihen. Deshalb verschmäht die Kirche niemals jedwede Form der Volksfrömmigkeit, sofern diese aus ehrfürchtigen Herzen, voller Demut und aus Liebe und Respekt gegenüber allen Mitmenschen gelebt wird. Amen.